Kirchdorf

Neue Kurzparkzone in Kirchdorf: Regelungen und Parkkarten im Überblick

Parkplatz-Chaos in Kirchdorf: Ab Oktober wird der Platz nördlich der Arbeiterkammer zur Kurzparkzone mit 180 Minuten Parklimit – Parktickets für Arbeitnehmer kosten 300 Euro pro Jahr!

KIRCHDORF AN DER KREMS. Eine bedeutende Änderung steht bevor, die Autofahrer in Kirchdorf betreffen wird. Der Parkplatz nördlich der Arbeiterkammer, bekannt für seine großzügige Parkmöglichkeiten, wird voraussichtlich ab Oktober in eine Kurzparkzone umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt wird dort das Parken auf maximal 180 Minuten beschränkt sein. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine höhere Fluktuation der Parkplätze zu gewährleisten und die Nutzung effizienter zu gestalten.

Für die Arbeitnehmer der ansässigen Betriebe bietet die Stadtgemeinde jedoch eine praktische Lösung an. Sie können Parkkarten erwerben, die es ihnen ermöglichen, ohne zeitliche Einschränkungen auf diesem Parkplatz zu parken. Diese Maßnahme könnte sich als besonders vorteilhaft erweisen, um den Einheimischen eine unkomplizierte Parkmöglichkeit während der Arbeitszeiten zu bieten.

Kosten und Bedingungen der Parkkarte

Die Parkkarte kann gegen eine jährliche Gebühr von 300 Euro erworben werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Zahlung vierteljährlich in Höhe von 75 Euro zu leisten. Diese Gebühren gelten ab Januar, und die Parkkarte wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt. Interessanterweise erhalten Personen, die ihre Karte bis Ende November 2024 für das Jahr 2025 beantragen, die Möglichkeit, bis Ende 2024 kostenlos zu parken.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die Parkkarte ausschließlich für den Parkplatz hinter der Arbeiterkammer gilt. Außerdem gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Parkplatz; auch in anderen Gebührenzonen müssen Parkgebühren entrichtet oder Parkuhren verwendet werden. Wer die Parkkarte beantragt, muss sicherstellen, dass diese gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht ist.

Die Änderungen, die das Parken in diesem zentralen Bereich betreffen, sollen auch bei Anwohnern für Klarheit sorgen. Laut den aktuellen Informationen ist eine private dauerhafte Nutzung des Parkplatzes durch Anwohner nicht geplant, was bedeutet, dass die Parkmöglichkeiten weiterhin für die allgemeinen Besucher und die Arbeitnehmer der Kirchdorfer Betriebe reserviert sind.

Für weitere Details und Informationen zu den Parkkarten können Interessierte die Website der Stadtgemeinde besuchen, wo auch der Antrag für die Parkkarte zu finden ist: hier.

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