Verluste und Trauer sind tiefgreifende Erfahrungen, die das Leben der Hinterbliebenen nachhaltig prägen. In Oberösterreich wurde nun das Leichenbestattungsgesetz aktualisiert, um den Bedürfnissen von Trauernden besser gerecht zu werden. Die bisherige Gesetzesfassung stammte aus dem Jahr 1961 und verlief in vielen Aspekten weit hinter den heutigen Anforderungen.
Nach Angaben von Landesinnungsmeister Martin Dobretsberger ermöglicht die neue Regelung den Hinterbliebenen, den verstorbenen Angehörigen länger und individueller zu gedenken. Eine wesentliche Änderung erlaubt es, dass Verstorbene in den ersten 24 Stunden nach dem Tod ohne behördliche Genehmigung zu Hause bleiben dürfen. Obendrein wurde die Frist bis zur Bestattung auf bis zu zehn Tage verlängert. Zudem ist es nun ausdrücklich erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren.
Traditionen im Wandel
Andrea Krennmayr von Bestattung Krennmayr in Kirchdorf führt an, dass die Möglichkeit, den Verstorbenen im heimischen Umfeld zu behalten, bereits lange praktiziert werde. „In unserer Gemeinde hatten wir das schon immer so gehandhabt. Auch die Frist bis zur Beerdigung haben wir vorher flexibel geregelt“, erklärt sie. Das Aufstellen einer Urne in den eigenen vier Wänden sei auch nichts Neues, jedoch wurde dies formalisiert.
Gerald Greimel, ein Bestatter aus Micheldorf, sieht die Neuerungen dagegen kritisch. "Ich habe den Eindruck, dass viele der Änderungen eher Verwirrung stiften als Sicherheit schaffen. Es waren keine klaren Fortschritte für Bestatter zu erkennen", bemerkt er und fügt hinzu, dass umfassende Evaluierungen in naher Zukunft notwendig sein werden.
Erleichterte Totenbeschau
Ein positiver Aspekt der Novelle ist die erleichterte Totenbeschau. Nun kann jeder Arzt, auch ein Notarzt, den Tod feststellen. In der Vergangenheit mussten Hinterbliebene oft lange warten, bis der zuständige Mediziner eintraf. Des Weiteren ist es jetzt möglich, eine kleine Menge Asche für private Zwecke zu entnehmen, was der individuellen Gestaltung der Trauerfeier entgegenkommt. „Das war vorher illegal, zum Beispiel wenn jemand die Asche am Meer verstreuen wollte“, erklärt Krennmayr.
Die Bestatter beobachten einen Anstieg an Nachfrage nach nicht traditionellen Bestattungsformen. Immer mehr Menschen wünsche sich eine Feuerbestattung oder sogar eine Beisetzung an einem besonderen Ort, wie unter einem Baum im "Waldfrieden Steyrling". Dieser Trend spiegelt wider, dass nicht jeder auf einem herkömmlichen Friedhof beerdigt werden möchte.
Ein Gespräch über die „Geschäftemacherei“ rund um Bestattungen endet auch mit kritischen Tönen. Krennmayr ist der Ansicht, dass der Respekt vor dem Verstorbenen gewahrt bleiben sollte, ohne dass die Trauerfeier in ein Event umschlägt. „Ein Begräbnis sollte eher würdevoll sein als extravagant“, sagt Greimel und betont, dass es wichtig sei, die Wünsche des Verstorbenen zu respektieren.
Die neuen Vorgaben und Trends im Bereich Bestattung führen zu einem Umdenken in der Gesellschaft, wo persönliche Vorlieben stärker in die Gestaltung von Trauerritualen einfließen. Diese Anpassungen am Leichenbestattungsgesetz sind ein Schritt in die richtige Richtung, um den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden, während sie gleichzeitig die Würde und den Respekt für die Verstorbenen aufrechterhalten.
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