Freistadt

Parkplatzüberwachung in Freistadt: Ärger um Kassazettel und Strafen

Parkplatzstress in Freistadt: Ein Supermarkt verlangt von Kunden den Kassazettel als Beweis - das sorgt für Ärger und viele kehren frustriert in die Innenstadt zurück!

In Freistadt sorgt eine neu eingeführte Parkplatzüberwachung für Unmut unter den Kunden, die den angrenzenden Supermarkt besuchen. Vor einigen Wochen wurden mehrere Kunden aufgefordert, ihren Kassazettel vorzuzeigen, um zu beweisen, dass sie nicht nur geparkt, sondern tatsächlich eingekauft haben. Diese Maßnahme führte zu einem erheblichen Ärgernis.

Ein Rechtsanwalt, Martin Müller, erklärt, dass es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung gibt, den Kassazettel aufzubewahren. „Die Beweislast dafür, dass Sie unberechtigt dort gestanden sind, liegt beim Betreiber des Supermarkts. Wenn dieser nicht nachweisen kann, dass Sie zu einem anderen Zeitpunkt dort geparkt haben, wird eine Klage vermutlich abgewiesen“, betont Müller.

Parken nur für Käufer

Eine andere Vorgehensweise verfolgt ein dänischer Einrichtungsdiskonter, der sich direkt neben der Messehalle befindet. Viele Messebesucher parken dort, da der Platz vor der Messehalle oft überfüllt ist. Sobald man auf den Parkplatz fährt, wird das Kennzeichen gefilmt. Bevor man das Geschäft betritt, muss man sein Kennzeichen in ein Tablet eingeben, um sicherzustellen, dass nur Käufer des Geschäfts dort parken. Ein Kaufzwang besteht nicht, allerdings werden etwaige Strafen per Post verschickt.

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In einer Stellungnahme des Unternehmens wird darauf hingewiesen, dass man den Kunden ein positives Einkaufserlebnis bieten möchte. „Leider wurden die angemieteten Parkflächen jedoch häufig von Personen genutzt, die an umliegenden Veranstaltungen teilnahmen oder Ärzte besuchten, die durch fehlende eigene Parkflächen in die Bredouille gerieten“, wird erklärt. Daher habe man sich zur Einführung einer elektronischen Parkraumüberwachung entschieden, um den Kunden, die tatsächlich im Geschäft etwas kaufen, gerecht zu werden.

Unzufriedenheit mit der neuen Regelung

Die Reaktionen auf die Parkplatzüberwachung fallen überwiegend negativ aus. Viele Kunden, die Strafzahlungen vermeiden möchten, ziehen es vor, in die Innenstadt zurückzukehren, wo die Parkkosten im Voraus klar angegeben sind. Dies verringert ihre Unsicherheit und bietet eine transparentere Lösung im Vergleich zur neuen Handhabung vor dem Supermarkt.

Die Diskussion um die Strafen beschäftigt die Gemüter. Was einige als unfaire Abzocke empfinden, sieht der Jurist Müller ganz anders. Der Eigentümer oder Mieter des Parkplatzes habe das Recht, zu entscheiden, wer wie lange dort parken darf. Solche Regelungen sind rechtlich durch entsprechende Schilder abgesichert. Bei Strafen rät Müller denjenigen, die sich ungerecht behandelt fühlen: „Wenn Sie unberechtigt dort geparkt haben, sollten Sie überlegen, die Strafe zu zahlen, denn die Kosten eines Gerichtsverfahrens könnten schnell bei mindestens 600 Euro liegen. Wirtschaftlich macht es also keinen Sinn, sich mit dem Unternehmen auf einen Streit einzulassen.“

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Quelle/Referenz
ooe.orf.at

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