Braunau

Vogelgrippe outbreak in Braunau: Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter

Erster schockierender Vogelgrippe-Fall im Bezirk Braunau: Ein Legehennen-Betrieb mit 150 Tieren betroffen – umfassende Sicherheitsmaßnahmen wurden eingeleitet!

Im Bezirk Braunau wurde gestern der erste erhebliche Fall von Vogelgrippe gemeldet. Betrroffen ist ein Legehennenbetrieb mit insgesamt 150 Tieren, der nicht nur Hühner, sondern auch einige Gänse und Enten beherbergt. Bedauerlicherweise sind bereits einige dieser Tiere an der Geflügelpest verstorben. Die örtlichen Behörden haben die Tötung der noch lebenden Tiere angeordnet, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.

Die Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger versicherte, dass es für Menschen keine Gefahr bestehe. „Das Risiko einer Übertragung vom Tier auf den Menschen ist sehr gering“, erklärte sie und fügte hinzu, dass auch eine Übertragung des Virus über Lebensmittel ausgeschlossen sei.

Maßnahmen zur Eindämmung

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurden sofort Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Für mindestens 21 Tage wird rund um den betroffenen Betrieb eine Schutz- und für mindestens 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet. Diese Zonen sollen das Geflügel von Wildvögeln absondern, was auch für Hobby- und Kleinsthalter gilt. Innerhalb der Schutzzone, die einen Radius von drei Kilometern umfasst, sind alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich zu kontrollieren.

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In der Schutz- und Überwachungszone müssen die Tierhalter von Geflügel bestimmte Auflagen einhalten, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise, dass alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen befolgen müssen, wie die Desinfektion an Ein- und Ausgängen. Des Weiteren sind Besuche in den Ställen zu dokumentieren und Fahrzeuge, die den Betrieb anfahren oder verlassen, müssen desinfiziert werden.

  • Im Falle einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb sind die Verantwortlichen verpflichtet, dies sofort der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
  • Das gehaltene Geflügel muss so untergebracht werden, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist — dies gilt sogar für Kleinbetriebe mit weniger als 50 Tieren.
  • Eine abschließende Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde ist erforderlich, bevor das Geflügel aus dem Betrieb entfernt oder in einen anderen Betrieb gebracht werden darf.

Besonders vorsichtig sollten auch alle Bürger sein: Wer verendete Wasser- oder Raubvögel findet, sollte diese auf keinen Fall berühren und den Fundort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden.

Die Katastralgemeinden, die von der Schutzzone betroffen sind, umfassen unter anderem Mattighofen, Humertsham und Schalchen. In der Überwachungszone fallen Gemeinden wie Auerbach, Hartberg und Sankt Georgen an der Mattig.

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