Oberösterreich

Absurde Ausreden: Jäger entkommt Konsequenzen aus Tierquälerei in Oberösterreich

Ungerechtigkeit ohne Konsequenzen: Der skandalöse Fall von Tierquälerei in Oberösterreich

In Oberösterreich werden Tierquäler möglicherweise nicht rechtlich verfolgt, selbst wenn abscheuliche Handlungen nachgewiesen werden. Ein besorgter Wanderer entdeckte eine Falle im Sandtal, in der eine lebende Taube gefangen war. Der Verein RespekTiere wurde informiert und stellte den Fall den Behörden vor. Staatsanwalt Alois Ebner gab an, dass aufgrund von Aussagen des Angezeigten, der die Fallen angeblich zur Bekämpfung einer Rattenplage aufgestellt hatte, keine Ermittlungen eingeleitet werden.

Die Einstellung der Ermittlungen aufgrund der Behauptung, dass die Tauben möglicherweise von selbst in die Fallen gelangt waren, führte zu Empörung. RespekTiere legte Beschwerden bei verschiedenen Instanzen ein, darunter eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz. Die Verwendung von Lebendköderfallen ist ein besonders grausames Jagdverfahren, bei dem lebende Tiere als Lockmittel eingesetzt werden. Diese Tiere können über längere Zeit gefangen gehalten werden und dienen dazu, weitere Tiere anzulocken.

Der Fall in Oberösterreich verdeutlicht die Schwierigkeiten, Tierquälerei effektiv zu bekämpfen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Trotz der Bemühungen von Tierschutzorganisationen wie RespekTiere bleiben einige Fälle ohne juristische Konsequenzen. Es wird deutlich, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für Tierrechte zu schärfen und Gesetze zu stärken, um Tiere effektiver vor Misshandlung zu schützen. Es bleibt zu hoffen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Tierquälern Grenzen zu setzen und Rechtsverletzungen angemessen zu ahnden.

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