
Die politische Landschaft in Niederösterreich steht momentan auf der Kippe! Nach den Gemeinderatswahlen am 26. Januar 2025 wurden insgesamt zwölf Anfechtungen eingereicht, die nun von der Landes-Hauptwahlbehörde geprüft werden. Der Vorsitzende der Behörde, Landtagspräsident Karl Wilfing, gab am 10. März bekannt, dass in elf Gemeinden diese rechtlichen Herausforderungen bestehen, vor allem in Klosterneuburg, Gablitz, und Marchegg, wo die Wahlen teilweise oder vollständig wiederholt werden müssen. Gründe für diese Anfechtungen sind zum Teil gravierende Mängel im Wahlverfahren, die bei der Stimmenauszählung auftraten, wie meinbezirk.at berichtete.
In Klosterneuburg wird die Wahl lediglich im Sprengel 28, dem Altersheim Caritas, neu abgehalten. Hier hatte ein Mitglied der Wahlkommission auf eigene Faust Stimmen entgegen genommen, was schließlich zu einer Anfechtung führte. Anders sieht es in Gablitz und Marchegg aus, wo alle Wählerinnen und Wähler erneut zur Urne müssen, nachdem hier schwerwiegende Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Willkürliches Abstimmen von Mitglieder der Sprengelwahlbehörden vor Wahlbeginn und fehlerhafte Kundmachungen der Wahlvorschläge sorgten für diese drastischen Maßnahmen. Auch in Maria Lanzendorf könnte sich das Wahlbild ändern, da eine fälschliche Nichtzulassung einer Liste die Neuauswahl notwendig macht.
Was passiert jetzt?
Die Entscheidungen der Landes-Hauptwahlbehörde bedeuten, dass in den betroffenen Gemeinden neue Wahltermine ausgeschrieben werden müssen. Der früheste Termin könnte bereits Mitte Mai sein. In den sieben anderen Gemeinden, wo Anfechtungen abgelehnt wurden, müssen die neu gewählten Gemeinderäte innerhalb von vier Wochen konstituiert werden, wie ots.at berichtet. Die Behörden stehen also unter Druck, schnell Klarheit zu schaffen, um die Demokratie in Niederösterreich zu wahren, während gleichzeitig die Integrität der Wahlen auf dem Prüfstand steht. Die Juristen sind gefordert, denn hier zählen genaueste Prüfungen und die Qualität der Argumente!
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