Ab dem 1. Oktober 2024 wird in Kärnten ein neuer Heizkostenzuschuss eingeführt, der Menschen helfen soll, die unter den steigenden Energiekosten leiden. Die Höhe des Zuschusses variiert zwischen 110 und 180 Euro, abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Initiative wurde ins Leben gerufen, um besonders einkommensschwache Haushalte zu unterstützen.
Der größere Zuschuss von 180 Euro ist für Alleinstehende verfügbar, deren monatliches Einkommen 1.270 Euro netto nicht übersteigt. Bei Zwei-Personen-Haushalten liegt diese Grenze bei 1.840 Euro netto. Haushalte mit höheren Einkommen können einen kleineren Zuschuss von 110 Euro erhalten, wenn Alleinstehende nicht mehr als 1.510 Euro und Zwei-Personen-Haushalte 2.080 Euro verdienen. Das System berücksichtigt auch weitere Haushaltsmitglieder: Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt gibt es einen Zuschlag von 360 Euro auf die Einkommensgrenzen.
Zuschüsse für Familien
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Berechnung. Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern hat Anspruch auf den kleinen Heizzuschuss, sofern das familiare Einkommen 2.800 Euro netto nicht überschreitet. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass auch Familienmitglieder bei der Einkommensgrenze Berücksichtigung finden.
Die Frist für die Antragsstellung läuft bis zum 31. März 2025 und die Anträge können in der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Dies gibt den Betroffenen ausreichend Zeit, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und ihre Ansprüche geltend zu machen. Für weitere Informationen zum Antrag und zu den genauen Voraussetzungen können Interessierte die Website der Kärntner Landesregierung besuchen unter www.ktn.gv.at.
Die Einführung des Heizkostenzuschusses ist eine wichtige Maßnahme, um den wachsenden finanziellen Druck auf Haushalte zu lindern. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ist diese Unterstützung für viele Bürger von großer Bedeutung, um eine angemessene Wohnqualität zu gewährleisten. Zudem zeigt diese Regelung, dass der Staat bereit ist, in schwierigen Zeiten helfend zur Seite zu stehen und die betroffenen Menschen in ihrer finanziellen Situation aktiv zu unterstützen.
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