Steuerbefreiung für transportierende Betriebe: NoVA fällt ab Juli 2025!
Steuerbefreiung für transportierende Betriebe: NoVA fällt ab Juli 2025!
Österreich - Der Beschluss des Nationalrats zur Entlastung bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für betriebliche Arbeitsfahrzeuge wird als bedeutender Schritt für die Unternehmen in Österreich gewertet. Am 18. Juni 2025 verkündete Wolfgang Ecker, der Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), die positiven Auswirkungen dieser Maßnahme für zahlreiche Mitgliedsbetriebe, die auf Transporter und Kastenwägen angewiesen sind. „Steuerentlastungen sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit“, betonte Ecker, während WBNÖ-Direktor Harald Servus die Erfolge der Interessenvertretung lobte und auf die Vereinfachungen in der Regelung hinwies. Diese Änderungen kommen zur rechten Zeit, um die steigenden steuerlichen Belastungen im Handwerk, Gewerbe und Fahrzeughandel abzumildern.
Der Gesetzesentwurf, der ursprünglich unsichere Formulierungen beinhaltete, führte in der Branche zu Besorgnis. Intensive Gespräche zwischen dem Wirtschaftsbund und verschiedenen Branchenvertretern halfen jedoch, die Regelungen wesentlich zu konkretisieren. Besonders hervorzuheben ist die maßvolle Einschränkung des Kriteriums der „einfachen Ausstattung“, um Bürokratie und Unklarheiten zu vermeiden. Zudem wurde eine Übergangsregelung beschlossen: Für Fahrzeuge mit Kaufvertrag vor dem 1. Juli 2025, deren Lieferung bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgt, gilt die bis zum Stichtag geltende Rechtslage.
NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Normverbrauchsabgabe für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 dauerhaft abgeschafft. Dies betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen, die hauptsächlich für den Transport von Gütern genutzt werden. Der Beschluss zur Abschaffung der NoVA für diese Fahrzeugklasse wurde bereits im Ministerrat im März 2023 gefasst und ist nun Teil eines Entlastungspakets für Klein- und Mittelbetriebe. Ziel ist es, Investitionen in diese Fahrzeugkategorie zu erleichtern, um Wettbewerbsnachteile abzubauen. Diese Maßnahme wird von der Wirtschaftskammer Österreich als Erfüllung ihrer Anforderungen gesehen, was die Stimmung in der Branche hebt.
Die N1-Fahrzeuge haben in den letzten Jahren einen dramatischen Rückgang bei den Neuzulassungen verzeichnet: von 58.806 im Jahr 2021 auf nur 22.069 im Jahr 2022 und einem bescheidenen Anstieg auf 33.088 Neuzulassungen im Jahr 2023. Experten argumentieren, dass die NoVA nicht zu einer ökologischen Verbesserung beigetragen hat und vielmehr Investitionen hemmt, was die Wettbewerbsfähigkeit von Transportunternehmen in Österreich schwächt. Kritiker, wie Katharina Rogenhofer von der Umweltschutzorganisation KONTEXT, sehen die NoVA-Befreiung als klimaschädliche Subvention und fordern eine dringend notwendige ökologische Reform der Pendlerförderung.
Im Kontext der wirtschaftlichen Lage ist die bevorstehende Abänderung der NoVA für N1-Fahrzeuge ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt soll nicht nur den Unternehmen helfen, sondern auch zur Schaffung eines stabileren wirtschaftlichen Umfeldes beitragen. Am 1. Juli 2025 wird somit ein neues Kapitel für die Nutzfahrzeugbranche in Österreich aufgeschlagen.
Weitere Informationen sind in den Berichten von OTS, Hofer Leitinger und Mein Bezirk zu finden.
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