In einem tragischen Vorfall in Niederösterreich, der im August stattfand, wurde eine 53-jährige Joggerin Opfer eines unglücklichen Unfalls, bei dem sie von einem Teleskopstapler erfasst und tödlich verletzt wurde. Der Fahrer des Staplers, ein 36-jähriger Mann, trat am Montag vor Gericht in St. Pölten auf, um sich für seine vermeintliche Verantwortung zu rechtfertigen. Berichten zufolge war er mutmaßlich unter dem Einfluss von Drogen, als er am 23. August die tödliche Kollision verursachte.
Der Angeklagte, gebürtig aus Wien und im Burgenland wohnhaft, arbeitete an diesem Tag beim Abbau von Absperrzäunen nach dem Frequency Festival. Es wird ihm vorgeworfen, ohne gültige Fahrerlaubnis auf einem nicht abgesperrten Rad- und Fußweg rückwärts gefahren zu sein, was zur tragischen Begegnung mit der Joggerin führte.
Ein Schock für alle Beteiligten
Der Fahrer erinnerte sich während seiner Aussage, dass er stets um sich geblickt habe. „Ich habe keine Ahnung, von wo sie gekommen ist. Ich habe sie nirgends gesehen“, erklärte er. Er hörte einen Schrei und fand die Joggerin anschließend am Boden. Trotz sofortiger Erste Hilfe und dem Einsatz von Notärzten erlag die Frau später ihren Verletzungen im Krankenhaus.
Der Angeklagte führte aus, dass er beim Rückwärtsfahren keinen Einweiser an seiner Seite hatte, um ihn zu unterstützen, jedoch gab es akustische Warngeräte am Stapler. Diese wurden jedoch möglicherweise von der Joggerin, die Kopfhörer trug, nicht wahrgenommen.
Drogen im Spiel
Erheblicher Gesprächsstoff bot auch die soberitätsrechtliche Situation des Fahrers. Bei einer Blutuntersuchung nach dem Vorfall wurden sowohl Kokain als auch THC nachgewiesen. Laut seinen eigenen Angaben hätte er in der Nacht vor dem Unfall Kokain konsumiert und auch Cannabis am Abend zuvor. Seine Aussagen bezüglich der Einflussnahme dieser Drogen auf seine Reaktionsfähigkeit wurden von der Anklage als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Sein Verteidiger versicherte jedoch, die Umstände hätten die Sichtverhältnisse an diesem Tag zusätzlich erschwert.
Zusätzlich zu den schwerwiegenden Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Unfall wird dem Angeklagten eine Körperverletzung in Verbindung mit einem Vorfall mit einem Ex-Kollegen vorgeworfen, der kurz vor dem tödlichen Vorfall stattfand und im Rahmen der Frequenz-Vorbereitungen passierte.
Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, während weitere Gutachten aus Expertenbereichen wie Verkehrstechnik und Toxikologie angefordert werden. Weitere wichtige Informationen könnten auch aus neurologischen und psychiatrischen Gutachten hervorgehen.
Diese tragische Geschichte, die Trauer und Unsicherheit in die Gemeinschaft bringt, wird nochmals in den Fokus gerückt, wenn der nächste Prozesstag in St. Pölten ansteht. Details zu diesem Vorfall sind weiterhin begrenzt und dürfen mit Spannung erwartet werden. Für mehr Informationen über den Fall, siehe den Artikel auf www.diepresse.com.
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