Die Angelegenheit rund um die anonyme Bombendrohungen in Österreich wird weiterhin kontrovers diskutiert. Ein 20-jähriger Schweizer steht im Fokus, nachdem er im Verdacht steht, hinter insgesamt 27 Bombendrohungen zu stecken, die seit dem 30. September in Österreich eingegangen sind. Diese Drohungen wurden alle per E-Mail verschickt und richteten sich überwiegend gegen Bahnhöfe, aber auch gegen Schulen und Einkaufszentren. Zuletzt kam es am Sonntag im Bahnhof Leoben zu einem Alarm, der sich schließlich als unbegründet herausstellte, jedoch anschließend zu einer stundenlangen Sperre und weitreichenden Polizeieinsätzen führte.
Der Verdächtige war aufgrund einer intensiven Ermittlungsarbeit des Staatsschutzes zusammen mit den Staatsanwaltschaften in Graz und Linz ausfindig gemacht worden. Laut dem Innenministerium ist der Mann als dringend tatverdächtig eingestuft worden. In den ersten fünf Bombendrohungen waren bereits etwa 450 Züge betroffen, was Tausende von Fahrgästen zur Unterbrechung des Zugverkehrs führte.
Keine Auslieferung
Obwohl ein Rechtshilfeersuchen von Österreich an die Schweiz gerichtet wurde, um den Schweizer auszuleihen, scheint dieser nicht kooperativ. „Als Schweizer Staatsbürger müsste er zustimmen, das hat er nicht“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dies bedeutet, dass der Verdächtige vorerst auf freiem Fuß bleibt. Innerhalb der Ermittlungen bleibt jedoch eine zentrale Frage offen: Besteht nicht die Möglichkeit, dass weitere Drohungen von ihm ausgehen? Diese Frage bejahte der Sprecher, was die Schwere der Situation verdeutlicht.
Die Konsequenzen der Bombendrohungen sind nicht zu vernachlässigen. Alleine von den ersten fünf Vorfällen kam es zu Störungen, die den Zugverkehr um insgesamt acht Stunden unterbrachen. Tausende Fahrgäste waren dadurch betroffen, und die Polizisten mussten wiederholt Bahnhöfe und andere Einrichtungen überprüfen, was zusätzliche Ressourcen in Anspruch nahm.
Die Reaktion der Behörden
Die österreichischen Behörden haben bereits Maßnahmen ergriffen, um auf das Situation zu reagieren. Die Staatsanwaltschaft in Linz sieht die Möglichkeit vor, dass eine Übernahme des Verfahrens erfolgt, sollten die Schweizer Behörden nicht zur Auslieferung bereit sein. Die Entscheidungsfindung hängt nun von der Rückmeldung der Schweizer Behörden ab, das wurde von der Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen kommuniziert.
Die Ermittlungen werden vom Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sowie von den Staatsanwaltschaften in Linz und Graz geleitet. Auch die Sicherheits- und Justizbehörden der Schweiz sind in den Fall involviert. Es bleibt unklar, welche konkreten Schritte nun als nächstes eingeleitet werden, während die österreichischen Behörden versuchen, die Situation unter Kontrolle zu bringen.
Mit der anhaltenden Bedrohung durch anonymisierte Drohungen bleibt das Thema ein wichtiger Punkt, der sowohl von Medien als auch von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt wird. Der Kriminalfall wirft Fragen zu Sicherheitsmaßnahmen und Kriminalitätsbekämpfung auf, die auch in Zukunft von Bedeutung bleiben werden. Weitere Informationen zu diesem Vorfall und den aktuellen Ermittlungen sind auf orf.at verfügbar.
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