In einer erschreckenden Angelegenheit wurde vor dem Landesgericht St. Pölten ein Verfahren gegen zwei Männer eröffnet, die wegen Raubes und versuchten Mordes angeklagt sind. Die Vorfälle, die sich im Februar ereigneten, beziehen sich auf eine brutale „Home-Invasion“, bei der ein 35-Jähriger und ein 40-Jähriger in das Haus einer alleinlebenden 76-jährigen Frau in Untertullnerbach eindrangen.
Berichten zufolge brachen die beiden Männer durch die Terrassentür ein. Unverzüglich nach dem Eindringen sollen sie die ältere Dame niedergeschlagen und gefesselt haben, wobei sie sie mit Telefonkabeln an Händen und Füßen banden. Um ihr Sehen und Hören zu blockieren, wickelten sie ihren Kopf mit Tüchern und Vorhängen ein. Trotz der verzweifelten Bitte der Frau um Luftgangan, reagierten die Täter nicht auf ihre Hilferufe. Bevor sie das Haus durchsuchten, traten sie die Frau am Boden.
Grausame Tat mit schwerwiegenden Folgen
Die Männer hinterließen die Frau gefesselt und schlossen die Tür von außen ab, was bedeutete, dass sie nicht in der Lage war, Hilfe zu rufen. Nach etwa 20 Stunden wurde die 76-Jährige schließlich von Nachbarn gefunden. Der Vorfall führte zu erheblichen physischen und psychischen Verletzungen. Die Frau erlitt Prellungen an verschiedenen Körperteilen und ist jetzt auf einen Rollstuhl angewiesen.
Das Gericht wertet die Tat als versuchten Mord, angesichts der potenziell lebensbedrohlichen Folgen, die das längere Zurücklassen in einer Zwangshaltung für die betagte Frau haben könnte. Ein Gutachten bestätigte zudem ein psychisches Trauma infolge der erlebten Gewalt.
Beide Angeklagten, die angeblich im Ausland mehrere Vorstrafen haben, beteuern ihre Unschuld und behaupten, zur Tatzeit nicht in Österreich gewesen zu sein. DNA-Beweise, die in der Nähe des Tatorts gefunden wurden, werfen jedoch Fragen auf. Die Verteidigung argumentierte, dass keine belastbaren Beweise für die Beteiligung ihres Mandanten vorlägen.
Widersprüchliche Aussagen vor Gericht
Während der Verhandlung wurden erhebliche Widersprüche in den Aussagen beider Angeklagter sichtbar. Der erstgenannte Beklagte sagte aus, dass er mit dem zweiten Angeklagten und einem dritten Mann einige Tage vor der Tat aus Bulgarien nach Österreich gereist sei, um eine Wohnung zu besichtigen. Der zweite Angeklagte hingegen behauptete, er sei zwei Tage zuvor mit seiner Familie nach Deutschland gereist.
Die Behauptungen beider Männer über ihre Aufenthaltsorte zur Tatzeit widersprechen sich deutlich, was den Richter veranlasste, die gesamte Situation zu hinterfragen. Auch eine Buchung in einem Wiener Motel während des Tatzeitraums auf den Namen des zweiten Angeklagten wirft weitere Zweifel auf.
Die Verhandlung wurde auf Mitte November vertagt, um die Beweislage weiter zu prüfen und die Widersprüche vollständig aufzuklären. Die Gesellschaft beobachtet diese tragische Geschichte mit großer Aufmerksamkeit, besonders wegen der vulnerablen Lage des Opfers und der Grausamkeit, die bei solchen Einbrüchen häufig beobachtet wird. Diese Art von Verbrechen, bei denen Täter in der Erwartung, ein schutzloses Opfer zu finden, extreme Gewalt anwenden, hat in den letzten Jahren zugenommen und wirft Fragen bezüglich der Sicherheit älterer Mitbürger auf. Weitere Informationen zu diesem Fall sind auf www.noen.at verfügbar.
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