In Niederösterreich wird die Wolfsverordnung neu gestaltet, um auf die zunehmenden Risszahlen von Nutztieren zu reagieren und gleichzeitig die Rechte der Landwirte zu stärken. Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) kündigte vor Journalisten in St. Pölten an: "Wir warten nicht mehr auf den zweiten Riss". Diese Aussage verdeutlicht die Dringlichkeit, mit der die Landesregierung handelt. Die geplanten Änderungen sollen bereits in der kommenden Woche in Kraft treten.
Die ursprüngliche Wolfsverordnung trat im April 2023 in Kraft und erforderte bisher eine behördliche Genehmigung für Vergrämungen oder Abschüsse. Diese Regelung wird nun drastisch vereinfacht. Anstatt auf einen zweiten bestätigten Riss zu warten, können Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren sofort ergriffen werden, wenn innerhalb von zwei Wochen eine unmittelbare Gefahr für weitere Tiere besteht. Bereits jetzt stiegen die Risszahlen von 15 im Jahr 2022 auf 44 in diesem Jahr, was die Notwendigkeit der neuen Maßnahme unterstreicht.
Neue Regelungen für den Abschuss von Wölfen
Die Anpassungen der Verordnung spezifizieren, dass ein Abschuss eines Wolfes möglich ist, sobald dieser in einem besiedelten Gebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden zweimal innerhalb von zwei Wochen auftaucht—eine Verdopplung der bisherigen Regelung, die nur einmal über einen Zeitraum von einer Woche galt. Diese Maßnahme soll den Landwirten helfen, sich besser zu schützen.
Pernkopf wies darauf hin, dass die neuen Bestimmungen auch eine geographische Erweiterung der Regelung beinhalten. Wölfe können nicht nur in dem Jagdgebiet, in dem das unerwünschte Verhalten auftrat, abgeschossen werden, sondern auch angrenzende Jagdreviere sind jetzt betroffen. "Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, aber er bedroht andere Tiere. Und vor allem, er bedroht das Sicherheitsgefühl der Menschen", erklärte er.
Aktuell leben in Österreich 104 Wölfe mit DNA-Nachweis, verteilt auf sieben Rudel, wobei etwa 30 dieser Wölfe in Niederösterreich zu finden sind. Die Landesregierung hat zudem die Fördermittel für Schutzzäune darum erhöht, was Landwirten ermöglicht, bessere Maßnahmen zum Schutz ihrer Nutztiere zu treffen. Der Förderanteil wurde von 50 auf 80 Prozent angehoben, und bereits über 100 Betriebe haben von dieser Unterstützung Gebrauch gemacht.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Landidylle und dem Wohlstand der nutztierschlachtenden Landwirtschaft zu finden. Die Verordnung zielt darauf ab, sowohl die Wölfe zu schützen als auch den Landwirten ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Die genauen Details zu dieser rechtlichen Anpassung und deren Auswirkung auf die Tierwelt in Niederösterreich können im Bericht von www.oekoreich.com nachgelesen werden.
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