
Die insolvente Möbelkette Kika/Leiner hat am Mittwochabend das endgültige Aus für ihre Filialen bestätigt. Bereits seit Anfang Dezember läuft der Abverkauf der Bestände, jedoch bleibt keine Hoffnung auf eine längere Verkaufsperiode für die verbliebenen Artikel. Die Schließung betrifft alle Geschäfte, während die Restaurants in den Möbelhäusern zum Jahreswechsel geschlossen wurden. Die Mitarbeiter sind bereits über die Entscheidung informiert worden, wie die Webseite vienna.at berichtete.
Für viele Kunden, die hohe Anzahlungen, insbesondere für Kücheneinrichtungen und Möbelstücke, geleistet haben, stehen nun unsichere Zeiten an. Der Masseverwalter Volker Leitner hat sich bisher öffentlich nicht zu den Rückzahlungen geäußert, was die Betroffenen verunsichert. In einem Brief an die Kunden stellte er klar, dass die Rückerstattung von 10.000 bis 20.000 Anzahlungen, die in sogenannten Anderkonten liegen, möglich sein könnte. Laut Berichten könnte etwa ein Drittel dieser Anzahlungen auf den „kikaLeiner Schotter-Schutz“ entfallen. Kunden, die bereits für schnell lieferbare Möbel bezahlt haben, könnten mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Geld zurückbekommen, während bei längerfristigen Bestellungen keine Auslieferung mehr garantiert werden kann, so die Ausführungen in einem Artikel von die Presse.
Verfahren zur Rückforderung von Anzahlungen
Betroffene Kunden sind nun gezwungen, ihre Forderungen beim Konkursgericht in St. Pölten anzumelden oder die Rückbuchung ihrer Anzahlungen über ein „Chargeback“-Verfahren bei ihrer Bank einzuleiten. Diese Möglichkeit besteht für Zahlungen, die per Kredit- oder Debitkarte geleistet wurden, und muss in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach dem geplanten Lieferdatum durchgeführt werden. Experten raten, die entsprechenden Formulare der Banken zu nutzen, um die Chancen auf eine Rückerstattung zu erhöhen.
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