
In einer besorgniserregenden Entwicklung wurden heute von dem Universitätsklinikum St. Pölten Briefe versendet, die wie Todesanzeigen aussehen. Diese Schreiben stammen von der LGA, die jedoch nicht direkt mit dem Inhalt der Briefe in Verbindung steht. Die Adressaten, darunter auch ein Redakteur der „Krone“, wurden mit Verleumdungen konfrontiert, die potenziell strafrechtlich relevant sind. Der Kontext dieser Briefe ist ein kürzlich aufgedeckter Ärzteskandal, der zur Entlassung eines Primarius führte, der beschuldigt wird, unethische Praktiken im Klinikum ausgeübt zu haben. Laut Berichten wird das Vorgehen als minutiös geplant beschrieben, wobei der Absender seine Empfänger des Whistleblowings bezichtigt.
Die neue LGA-Spitze erhielt für ihre Reaktion auf diesen Skandal Anerkennung von Seiten der Ärzte. Dennoch häufen sich die Berichte über Denunziantentum und bizarre Anfeindungen gegen selbsternannte Aufdecker. Seit dem Auftreten der Briefe sind Hunderte ähnliche Mails eingegangen, was die ohnehin angespannte Situation weiter verschärft. Die Betroffenen, die durch solche Aktionen möglicherweise in ihre berufliche Existenz bedroht werden, erwägen eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Whistleblower
Der Schutz von Hinweisgebern ist im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verankert, das die EU-Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht umsetzt. Laut dem Anwalt sind interne Meldestellen in Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, einzurichten. Diese Stellen müssen vertrauliche Meldungen ermöglichen und strikte Prüfungsprozesse für eingehende Hinweise etablieren. Hinweisgeber dürfen bei gutgläubigem Handeln keine Repressalien befürchten. Das Gesetz sichert den Hinweisgebern Schutz vor negativen Folgen wie Diskriminierung oder Gehaltsminderungen, solange die Hinweise in den sachlichen Geltungsbereich des HSchG fallen.
Um Missstände effektiv zu melden, sollten Hinweise primär über den Meldekanal des Universitätsklinikums St. Pölten übermittelt werden. Eine externe Meldung ist lediglich zulässig, wenn die Nutzung des internen Kanals unzumutbar ist, wie auf der Webseite der GW St. Pölten angegeben ist.
Fazit und Ausblick
Die aktuellen Vorfälle zeigen eindrücklich, welch prekäre Lage Whistleblower in Organisationen erleben können. Die Sorgen um persönliche und berufliche Konsequenzen können dazu führen, dass potenzielle Hinweisgeber aus Angst vor Repressalien schweigen. Es bleibt abzuwarten, wie die Situation am Universitätsklinikum St. Pölten weiterentwickelt wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um den im Raum stehenden Vorwürfen und den damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen zu begegnen.
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