St. Pölten

Alkoholisierter Fahrer verurteilt: Tragischer Unfall in Wanzenöd

Ein alkoholisierter 83-Jähriger rast in Wanzenöd, verursacht einen tödlichen Unfall mit einem 53-jährigen Ungarn und verletzt weitere zwei Fahrer – jetzt steht er vor Gericht!

Ein tragischer Verkehrsunfall am 14. März 2023 in Wanzenöd, einer Gemeinde in Behamberg, mündete nun in ein Urteil am Landesgericht St. Pölten. Während der Verhandlung wurde ein 83-jähriger Fahrer schuldig gesprochen, nachdem der Staatsanwalt Karl Fischer Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt hatte.

Der Beschuldigte war laut Anklage mit einem Alkoholgehalt von 1,37 Promille unterwegs, als er mit einer Geschwindigkeit von etwa 145 km/h mehrere Fahrzeuge überholte und dabei eine doppelte Sperrlinie ignorierte. Tragische Folge dieses Fahrverhaltens war eine Kollision mit dem Fahrzeug eines 53-jährigen ungarischen Fahrers, der dabei ums Leben kam. Darüber hinaus wurden zwei weitere Fahrzeuge tangiert - ein 58-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten erlitt schwere Verletzungen, während ein 43-jähriger Kroate leichte Verletzungen davontrug.

Alkoholisierung und Urteil

Obwohl der Ablauf des Unfalls nicht bestritten wurde, wies der Angeklagte die Anschuldigungen über seine Alkoholisierung zurück. Sein Verteidiger, Ewald Wirleitner, beantragte ein Gutachten, das jedoch nicht zur vollständigen Entlastung des Fahrers führte. Der Richter, Andreas Jungbauer, ließ den Vorwurf der hohen Alkoholisierung im Zweifel fallen, verurteilte ihn jedoch wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger (schwerer) Körperverletzung.

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Das vorläufige Urteil sieht eine Geldstrafe von 10.080 Euro vor, die sich aus 360 Tagessätzen zu je 28 Euro zusammensetzt. Alternativ kann der Angeklagte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen antreten. Zusätzlich wurde eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten ausgesprochen. Gerold Ludwig, der Vertreter der Opfer, erhielt für den schwer verletzten 58-Jährigen einen Teilschmerzensbetrag von 5.000 Euro. Über weitere Ansprüche soll nach einem Gutachten entschieden werden. Wirleitner verzichtete im Namen seines Mandanten auf weitere Rechtsmittel.


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Quelle
meinbezirk.at

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