Scheibbs

Blutige Auseinandersetzung im Bezirk Scheibbs: Gericht spricht Urteil

„Blutige Schlägerei vor einem Lokal im Bezirk Scheibbs: Ein 42-Jähriger und ein 23-Jähriger landeten vor Gericht – Biergläser flogen und ein frecher Freispruch fiel!“

In einer Nacht, die nicht wie geplant verlief, führten Spannungen vor einem Lokal im Bezirk Scheibbs zu einer blutigen Auseinandersetzung zwischen zwei Männer. Ein 42-jähriger und ein 23-jähriger Mann standen wegen wechselseitiger schwerer Körperverletzung vor dem Landesgericht St. Pölten.

Die Ereignisse fanden in der Nacht zum 28. Juli statt, als die beiden Männer, die sich zuvor nicht gekannt hatten, in ein hitziges Wortgefecht verwickelt wurden. Die genauen Umstände der Eskalation blieben zunächst unklar, nicht zuletzt aufgrund der Alkoholisierung beider Kontrahenten. Laut ersten Berichten kam es nach einem normalen Gespräch zu Handgreiflichkeiten.

Ein Zeuge bringt neue Erkenntnisse

Der Verteidiger des 23-Jährigen, Johann Huber, wies auf einen Entlastungszeugen hin, der die Unschuld seines Mandanten beteuern sollte. Währenddessen gab der Anwalt des vorbestraften 42-Jährigen zu verstehen, dass dieser sich schuldig bekennen werde. Die Aussagen dieser Beteiligten sorgten für Verwirrung, da die Schilderungen nur schwer nachvollziehbar waren.

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Schließlich flogen Biergläser, wobei das Glas des 42-Jährigen das Gesicht des 23-Jährigen traf und ihm eine stark blutende Wunde an der Augenbraue zufügte. Es stellte sich heraus, dass der Werfer möglicherweise ebenfalls verletzt wurde, jedoch fehlte der Nachweis, da er sich schnell vom Ort des Geschehens entfernte und die Verletzung nicht dokumentiert wurde.

Die Einschätzung des Richters

Ein Zeuge, der Neffe des 42-Jährigen, gab an, dass sein Onkel das Bierglas gezielt gegen den 23-Jährigen warf. Der 23-Jährige jedoch wartete fast eine Minute, bevor er sein Glas wegwarf, da er aufgrund der Blutung kaum noch sehen konnte. Das zerschellende Glas traf ein in der Nähe abgestelltes Fahrrad. Der Zeuge bemerkte keine Verletzungen bei seinem Onkel.

Im Verlauf des Prozesses entschied Richter Andreas Jungbauer, dem Antrag auf Freispruch für den 23-Jährigen zu folgen, und betonte, dass der Zeuge einen wesentlichen Beitrag zur Klärung des Falls geleistet habe. "Das war eine b'soffene G'schicht", kommentierte der Anwalt des 42-Jährigen, Bruno Bernreitner, in Bezug auf den alkoholischen Einfluss auf die Beteiligten. Man einigte sich darauf, dass der 42-Jährige als Teil der Entscheidung eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und die Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 700 Euro erhalten sollte.

Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, wodurch die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Diese Auseinandersetzung zeigt nicht nur die Probleme, die aus Alkohol und Missverständnissen entstehen können, sondern hebt auch die Rolle von Zeugen in rechtlichen Auseinandersetzungen hervor. Weitere Details über ähnliche Fälle aus dem Bezirk Scheibbs sind in den Berichten auf MeinBezirk.at zu finden.


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Quelle
meinbezirk.at

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