Die politische Auseinandersetzung in Niederösterreich spitzt sich zu: Die FPÖ-Niederösterreich und Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz haben Klage gegen den Präsidenten der ÖVP-Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer, Johannes Schmuckenschlager, erhoben. Anlass für diese rechtlichen Schritte sind gravierende Falschbehauptungen, die Schmuckenschlager gegenüber Rosenkranz geäußert hat. Dieser unterstellte der FPÖ-Politikerin in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“, sie habe eine Enteignung von Bauern im Kontext der EU-Renaturierung gefordert – eine Behauptung, die sie vehement als unwahr zurückweist, wie ots.at berichtete.
Rosenkranz erklärte, dass sie lediglich die Möglichkeit von Enteignungen durch die Bundesregierung im Zuge der EU-Renaturierungsverordnung thematisiert habe. Sie macht die ÖVP-geführte Bundesregierung und deren Ministerin Gewessler für mögliche Schäden verantwortlich. Angesichts des unbegründeten Vorwurfs sieht Rosenkranz das Recht verletzt, und so bleibt ihr nur der Weg zur Klage, um eine Unterlassung und Widerruf von Schmuckenschlager einzufordern. Die Aussagen seien nicht nur ehrenrühig, sondern verstoßen auch gegen den Tatbestand der Üblen Nachrede und Kreditschädigung, wie sie betont. Laut Rosenkranz erfüllt diesen Vorwurf die §§ 1330 und 5 Abs 1 StGB, was eine Klage rechtfertigt.
Hintergrund zu Susanne Rosenkranz
Mag. Susanne Rosenkranz, die in Krems lebt und verheiratet ist, hat einen denkwürdigen politischen Weg hinter sich. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften war sie in verschiedenen Bereichen tätig – unter anderem im Staatssekretariat für Tourismus und Freizeitwirtschaft während der Schüssel-I-Regierung. Ihre politische Karriere umfasst mehrere Positionen, darunter Gemeinderätin und Stadträtin der Stadt Krems seit 2017. Rosenkranz stellt klar, dass sie entschlossen ist, ihre Rechte gegenüber den Falschbehauptungen von Schmuckenschlager zu verteidigen, um die öffentliche Wahrnehmung zu berichtigen, so noe.gv.at.