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Heizungswende in Deutschland: Diese Städte sind Vorreiter beim Wärmeplan!

Mit dem Inkrafttreten des Heizgesetzes im Jahr 2024 haben deutsche Städte und Gemeinden die Aufgabe, aktiv an der Wärmewende mitzuarbeiten. Ein aktueller Bericht zeigt, dass die Umsetzung bereits in vollem Gange ist. Das Heizungsgesetz wurde zusammen mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung eingeführt, das notwendige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Wärmeplänen festlegt.

Immobilienbesitzer müssen sich an der privaten Wärmewende beteiligen, sofern ihre Stadt einen entsprechenden Wärmeplan erstellt hat. Die Fristen, die im Heizungsgesetz festgelegt sind, stehen in direktem Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorzulegen, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.

Fortschritte in der Wärmeplanung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat darauf hingewiesen, dass 98 Prozent der Städte mit mehr als 45.000 Einwohnern entweder mit der Erstellung oder dem Abschluss ihrer Wärmeplanung begonnen haben. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont die Bedeutung stabiler Rahmenbedingungen für den Erfolg des Vorhabens. Besonders voranzeigende Städte befinden sich in Baden-Württemberg, wo bereits ein Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung existiert.

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Zu den Städten, die bereits ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben, zählen unter anderem Weinheim, Heidelberg, Bruchsal und Stuttgart. In Deutschland stammen derzeit etwa 80 Prozent der Fernwärme aus fossilen Energieträgern. Es gibt jedoch auch fünf Städte, die bisher keine Angaben zur Wärmeplanung gemacht haben, darunter Neunkirchen und Bamberg.

Ziele und Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes

Das Wärmeplanungsgesetz sowie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel ist es, die Klimaziele bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Alle Städte und Gemeinden sind verpflichtet, eine lokale Wärmeplanung aufzustellen. Diese Wärmepläne sollen sowohl Bürgern als auch Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit in Bezug auf die zentrale Wärmeversorgung bieten.

Die Fristen für die Erstellung der Wärmepläne sind entsprechend der Stadtgröße gestaffelt: Großstädte müssen bis zum 30. Juni 2026 liefern, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. Für bestehende Gebäude gelten längere Fristen für den Austausch fossiler Heizungen, welche ebenfalls von der kommunalen Wärmeplanung abhängen.

Das Wärmeplanungsgesetz strebt eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 an, mit dem Ziel, alle Heizungsanlagen zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Bis Januar 2024 sollen in neuen Wärmenetzen mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme integriert werden.

Die Bundesregierung unterstützt die Wärmeplanung mit 500 Millionen Euro bis 2028, wobei diese Unterstützung unbürokratisch über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer für die Länder erfolgt. Zu den Herausforderungen gehört der Ausbau der Fernwärmeversorgung, die effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden soll, damit bis 2040 bis zu 80 Prozent der Wärmenetze auf erneuerbare Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt sind.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Genauer Ort bekannt?
Baden-Baden, Deutschland
Beste Referenz
merkur.de
Weitere Quellen
bundesregierung.de

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