
In einem erschütternden Fall häuslicher Gewalt wurde eine 34-jährige alleinerziehende Mutter wegen schwerer Misshandlungen ihres Sohnes verurteilt. Von Juli bis November 2022 soll sie den Jungen nicht nur geschlagen, geknebelt und gefesselt haben, sondern ihn auch wiederholt stundenlang in eine Hundebox eingesperrt haben. Laut Bericht von vol.at war die Box, in die der Junge gesperrt wurde, nur 57 x 83 x 63 Zentimeter groß und diente als Ort der Qual. Darüber hinaus ließ die Mutter das Kind hungern, was zu einem dramatischen Gesundheitszustand führte.
Die Vorfälle erregten großes Aufsehen, als im November 2022 der neun Jahre alte Junge aufgrund des Missbrauchs ins Koma fiel. Die Mutter hatte die Rettung nur mit weitreichendem Insistieren einer Sozialarbeiterin verständigt, bevor sie ihn endlich ins Krankenhaus brachte. Laut Aussagen in der Anklage hatte sie in der kritischen Zeit wiederholt ihre Freundin kontaktiert, anstatt sofort Hilfe zu leisten, wie 5min.at berichtet. Psychiatrische Gutachten bescheinigen der Mutter eine schwere Geisteskrankheit, die jedoch ihre Zurechnungsfähigkeit nicht vollständig aufhebt. Die Mutter wurde schließlich zu 20 Jahren Haft verurteilt, während ihre Komplizin, die sie angestiftet haben soll, 14 Jahre erhielt.
Ermittlungen gegen Sozialarbeiter eingestellt
Obschon in diesem Fall bereits zwei Schuldsprüche vorliegen, wurden Ermittlungen gegen zwei Sozialarbeiter, die den Fall betreuten, wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eingestellt. Die Staatsanwaltschaft in Krems bestätigte, dass die Ermittlungen nicht weiter verfolgt werden, nachdem die Sozialarbeiter als Zeugen im Prozess befragt wurden. Währenddessen untersucht ein zivilrechtlicher Streitwert in Höhe von 180.000 Euro, eingereicht von einem Anwalt für das Opfer, die Verantwortung des Landes Niederösterreich für das Versagen im Fall. Die Kinder- und Jugendhilfe hatte bereits im Jahr 2023 klargestellt, dass alle rechtlichen Vorgaben bei den Hausbesuchen eingehalten wurden, trotz der alarmierenden Umstände, die letztlich zur Festnahme der Mutter und ihrer Komplizin führten.
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