Am 6. Oktober 2025 empfing die Landeshauptfrau von Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner, Hannes Neuwirth, den neuen Zentralbehindertenvertrauensperson der NÖ Landesgesundheitsagentur, zu seinem Antrittsbesuch. Mikl-Leitner nutzte die Gelegenheit, um die zentrale Rolle von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft und insbesondere in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu betonen. Sie unterstrich, wie wichtig es sei, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gleichen Chancen haben, unabhängig von einer Behinderung.
Neuwirth wird zusammen mit seinem Stellvertreter Markus Schwarz die Interessen von über 1.200 Beschäftigten vertreten, die eine gemeldete Erwerbsminderung von mehr als 50 Prozent aufweisen. Mikl-Leitner lobte dabei das Engagement von Neuwirth für die Belange der Beschäftigten sowie seine wertvolle Erfahrung in der Vertretung ihrer Interessen. Sie wünschte beiden viel Erfolg bei ihrer Aufgabe, die Inklusion und Chancengleichheit in Niederösterreich aktiv zu fördern.
Die Bedeutung von Barrierefreiheit
Wie auch von der Aktion Mensch betont, ist Barrierefreiheit ein zentrales Thema für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Barrierefreiheit geht weit über bauliche Maßnahmen hinaus und umfasst unter anderem den Zugang zu Informationen, Schul- und Berufsausbildung sowie Freizeit- und Konsumangeboten. Das Sozialministerium definiert Barrierefreiheit als den Zugang zu baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmitteln und technischen Gebrauchsgegenständen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe.
Fehlende Barrierefreiheit schränkt die Teilhabe von Menschen aus und ist ein bedeutendes Hindernis für die Gleichstellung und Inklusion. Deshalb wird die Beseitigung von Barrieren als essentiell angesehen, um allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die demografische Entwicklung zeigt zudem, dass unsere Gesellschaft immer älter wird, wodurch Barrierefreiheit an Bedeutung gewinnt, um Mobilität und Selbstständigkeit zu erhalten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft trat, verpflichtet den Bund zu Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen. Das Ziel dieses Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Auch in Deutschland wird die Gleichheit von Menschen mit Behinderung durch das Grundgesetz gesichert, welches in Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 explizit festlegt, dass „niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“. Der Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen sind somit auf beiden Seiten der Grenze von erheblicher Bedeutung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anstrengungen für Inklusion, Chancengleichheit und Barrierefreiheit eine Gemeinschaftsaufgabe sind, die sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene verfolgt werden muss. Die Ernennung von Hannes Neuwirth als Zentralbehindertenvertrauensperson ist ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt das Engagement der NÖ Landesgesundheitsagentur für diese wichtigen Themen.