
Im Landesgericht Krems wurden drei Angeklagte wegen versuchten Mordes und weiterer Straftaten verurteilt. Bei den Verurteilungen handelt es sich um einen 14-Jährigen, der sechs Jahre Freiheitsstrafe erhielt, einen 24-Jährigen für 13 Jahre und einen 29-Jährigen, der mit 15 Jahren Haft bestraft wurde. Die Taten, die sich im November ereigneten, beinhalteten eine brutale Attacke auf ein Opfer aus dem Bezirk Zwettl, bei der der Mann zusammengeschlagen, in ein Auto gezerrt und zur Herausgabe von Geld gezwungen wurde. Laut Berichten geht es um einen vertrackten Hintergrund mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und einem Erpressungsvideo, das dem Opfer angedroht wurde.
Die Version des Vorfalls verdeutlicht, dass während eines Stopps dem Mann die Flucht gelang, bevor er entführt werden konnte. Die Urteile der Geschworenen sind noch nicht rechtskräftig, da der erste Angeklagte keine Erklärung abgab und die anderen beiden Rechtsmittel anmeldeten, während die Staatsanwaltschaft sich ebenfalls nicht äußerte. Solch gravierende Verurteilungen werfen Fragen zur Haftaussetzung auf, wie sie im deutschen Strafrecht geregelt sind. Ein Gericht kann entscheiden, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wenn der verurteilte Täter die geforderten Voraussetzungen erfüllt, darunter eine günstige Sozialprognose und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem, wie die Anwaltskanzlei erklärte.
Bewährung und Voraussetzungen
Im deutschen Recht ist eine Bewährung zur Strafaussetzung nur möglich, wenn die Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt und es günstige Umstände für den Verurteilten gibt. Verstößt der Täter gegen Bedingungen während der Bewährungszeit oder begeht neue Straftaten, droht ein Widerruf der Bewährung. Dieses rechtliche Konstrukt wird oft bei Strafen angewendet, um Rückfälle zu verhindern, und hängt stark von der Person des Verurteilten sowie seinem Verhalten ab, wie die Anwaltskanzlei verdeutlicht.
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