Krems

Arzt wegen grob fahrlässiger Tötung: Urteil im Fall einer 79-Jährigen

Ein Arzt aus dem Waldviertel wurde in Krems zu 15 Monaten Haft verurteilt, nachdem er bei einer Operation einer 79-Jährigen gravierend falsch gehandelt hatte – und jetzt ist das Urteil umstritten!

In einem aktuellen Fall aus dem Waldviertel wurde ein 58-jähriger Urologe am Freitag in Krems wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass der Arzt im Verlauf einer Operation an einer 79-jährigen Frau von den festgelegten medizinischen Standards abgewichen ist, was zu fatalen Folgen führte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass eine weitere rechtliche Auseinandersetzung möglich ist.

Die Vorfälle ereigneten sich am 9. Februar 2023. Der Urologe, der die Operation leitete, habe entgegen der Entscheidung eines Ärzteteams gehandelt. Statt des ursprünglich geplanten endoskopischen Eingriffs, der einen Kathetertausch sowie die Zerkleinerung von Nierensteinen vorgesehen hatte, entschloss sich der Arzt, die Bauchhöhle der Patientin zu öffnen. Während der Operation kam es zu einer Blutung, die eine sofortige medizinische Intervention erforderte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass daraufhin ein Gefäßverschluss gesetzt werden musste, was zu ernsthaften Durchblutungsstörungen im linken Bein führte und letztendlich eine Oberschenkelamputation nach sich zog.

Der tragische Ausgang

Die 79-jährige Patientin verstarb am 14. Februar 2023 an Herz-Kreislauf-Versagen, was die Staatsanwaltschaft als direkten Zusammenhang zu den Fehlern während der Operation sieht. Der Arzt selbst wies alle Vorwürfe von sich und betonte in seiner Verteidigung, dass er die ihm anvertraute Patientin verantwortungsbewusst behandelt habe. Ein Kollege, der während des Verfahrens als Belastungszeuge auftrat, bestätigte die Abweichung vom geplanten Vorgehen, was die Position der Anklage unterstrich.

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Das Gericht stellte nun fest, dass das Handeln des Urologen als grob fahrlässig eingestuft wird, da er die Risiken eines so invasiven Eingriffs nicht hinreichend berücksichtigt hatte. Die auf ihn entfallende Strafe von 15 Monaten umfasst fünf Monate, die unbedingt verbüßt werden müssen. Am Freitagnachmittag, als das Urteil verkündet wurde, bat der Verteidiger um Bedenkzeit zur Entscheidung über das weitere Vorgehen.

In Anbetracht der Tragweite des Falls und der Relevanz für die medizinische Praxis bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte unternommen werden. Das Urteil verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Ärzte den festgelegten Behandlungsrichtlinien folgen, um das Wohl ihrer Patienten zu gewährleisten. Weitere Details zu diesem Thema finden sich in einem Bericht von noe.orf.at.


Details zur Meldung
Quelle
noe.orf.at

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