In einer aktuellen Mitteilung ruft Bezirksstellenobmann Andreas Minnich dazu auf, den Handwerkerbonus noch in diesem Jahr zu nutzen. Wer bis zum Ende des Jahres Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten in Auftrag gibt, kann von einem höheren Bonus profitieren. Während der Handwerkerbonus im Jahr 2024 bis zu 2.000 Euro beträgt, sinkt dieser Betrag ab dem 1. Januar 2025 auf maximal 1.500 Euro.
„Wenn sich anstehende Aufträge noch heuer erledigen lassen, gibt es über den Handwerkerbonus um bis zu 500 Euro mehr, als nächstes Jahr“, erklärte Minnich gewohnt direkt und pragmatisch.
Vielfältige Förderbereiche
Der Handwerkerbonus gilt für eine breite Palette an handwerklichen Dienstleistungen, die im privaten Wohn- und Lebensbereich erbracht werden. Dies umfasst unter anderem die Durchführung von Renovierungen und Sanierungen, aber auch die Errichtung und den Umbau von Wohnraum. In diesem Kontext werden 20 Prozent der Netto-Arbeitskosten bis zur maximalen Förderhöhe von 2.000 Euro für 2024 gefördert; ab dem folgenden Jahr sind es dann maximal 1.500 Euro.
Zusätzlich sind Arbeitsleistungen zur Beseitigung von Hochwasser- oder Sturmschäden ebenfalls durch den Bonus förderbar. Dazu zählen beispielsweise Maler-, Fliesenleger- und Trockenlegungsarbeiten sowie Räumungen, jedoch nicht der Transport der Abfälle. Diese Leistungen können gefördert werden, solange sie nicht durch den Katastrophenfonds oder andere Unterstützungsmechanismen abgedeckt sind, wie etwa durch Versicherungsverträge.
Ein weiterer Aspekt, den Minnich hervorhebt, ist der Einfluss des Handwerkerbonus auf die lokale Wirtschaft. „Für die Unternehmen bringt der Handwerkerbonus Aufträge, und die Konsumentinnen und Konsumenten ersparen sich Geld,“ betont er. Auch die Vergabe von Aufträgen an lokale Handwerker trägt zur Stärkung der Regionalwirtschaft bei, so Minnich weiter.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Insgesamt stehen für die Jahre 2024 und 2025 bis zu 300 Millionen Euro für den Handwerkerbonus zur Verfügung. Trotz dieser erheblichen Summe empfiehlt Minnich, den Bonus frühzeitig zu beantragen. „Es ist besser, sich den Bonus lieber früher als später zu holen“, warnt er.
Seit Mitte September werden auch Teilrechnungen sowie Bar-Rechnungen von Unternehmen akzeptiert, die nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen. Voraussetzung ist eine Bestätigung des Unternehmers, dass diese Pflicht für das tatsächliche Geschäft nicht gilt. Damit wird es für Verbraucher einfacher, die Services in Anspruch zu nehmen und die eine finanzielle Entlastung zu erhalten.
Für weitere Details und Informationen über den Handwerkerbonus und die damit verbundenen Rahmenbedingungen können Interessierte die ausführliche Berichterstattung auf www.meinbezirk.at nachlesen.
Details zur Meldung