Korneuburg

Gerichtsurteil: Vier Jahre Haft für Stiefvater nach sexuellem Missbrauch

„Ein 35-jähriger Stiefvater steht im Fokus eines erschütternden Missbrauchsprozesses, in dem er beschuldigt wird, seine Neunjährige über Monate hinweg traumatisiert zu haben!“

In einem besonders heiklen Fall von sexuellem Missbrauch wurde ein 35-jähriger Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte laut Anklage eine Neunjährige zwischen dem 27. Dezember letzten Jahres und dem 13. Februar diesen Jahres sexuell missbraucht. Diese Vorwürfe führten dazu, dass er seit dem 20. März in Untersuchungshaft sitzt. Trotz der äußerst belastenden Situation und der hohen Sicherheitsvorkehrungen in den Gerichtssitzungen zeigte sich der Mann überraschend optimistisch und äußerte einen Wunsch nach Freilassung.

Die Verteidigung des Angeklagten versuchte, dessen Unschuld zu beteuern, indem sie behauptete, das Kind würde Lügen erzählen. Diese Argumentation erwies sich jedoch als wenig erfolgreich. Nach dem ersten Prozesstag war klar, dass viele Elemente der Aussagen des Kindes auf eine schwerwiegende Wahrheit hindeuteten und das Mädchen eventuell ein Trauma erlitten hat, das sie ein Leben lang begleiten könnte.

Wichtige Erkenntnisse aus dem Gutachten

Ein psychologisches Gutachten, das im Verlauf des Verfahrens in Auftrag gegeben wurde, stellte fest, dass die Neunjährige keine gravierende posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) aufweist. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Angeklagte mit einer deutlich härteren Strafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren rechnen müssen. Trotz dieser positiven Nachricht für den Angeklagten war der Druck auf ihn enorm, da er nach einem früheren Geständnis vor dem Haft- und Rechtsschutzrichter seine Taten hartnäckig leugnete.

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Die Aussagen des jungen Mädchens wurden von den Richtern als absolut glaubwürdig erachtet, sowohl hinsichtlich der Art und Weise, wie sie den Missbrauch schilderte, als auch in der Wortwahl. Der Vorsitzende Richter Martin Bodner erklärte, dass es keine Hinweise auf Übertreibungen oder Simulationen durch das Kind gegeben habe. Im Gegensatz dazu stellte der Richter fest, dass die Erklärungen des Angeklagten „in Luft aufgelöst“ seien.

Urteilsverkündung und Reaktionen

Das Resultat der Urteilsberatung war eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren für den 35-Jährigen. Direkt nach der Urteilsverkündung kündigte der Verurteilte bereits die Absicht an, in Berufung zu gehen. Auch die Staatsanwältin Gudrun Bischof legte Berufung ein, allerdings wegen der Höhe der Strafe. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte sich die rechtliche Situation für den Angeklagten also noch verändern.

Die Art und Weise, wie dieser Fall behandelt wurde, zeigt nicht nur die Ernsthaftigkeit solcher Vorwürfe, sondern auch die Herausforderungen, mit denen sowohl Opfer als auch das Rechtssystem konfrontiert sind. Für weitere Informationen zu diesem Fall und den gerichtlichen Auseinandersetzungen bestehen zusätzliche Berichte auf www.noen.at.

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Quelle/Referenz
noen.at

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