Horn

Raubüberfall in Wittenbach: Gericht verurteilt Duo zu Freiheitsstrafen

Zwei maskierte Männer überfielen eine Tankstelle in Wittenbach mit Brecheisen und Pistolenimitat – nun hagelt es Strafen!

Im Dezember 2022 haben zwei Männer einen Raubüberfall auf eine Tankstelle in Wittenbach verübt. Dabei bedrohten sie die Angestellte mit einem Brecheisen und einem Pistolenimitat und zwangen sie, Geld herauszugeben. Dieses gefährliche Vorhaben führte zu einem Drama vor dem Kreisgericht St.Gallen, wo sich die Täter nun für ihre Taten verantworten mussten.

Die beiden Beschuldigten, die laut Staatsanwalt mit gestohlenen Kontrollschildern zu dem Überfall fuhren, trugen während des Überfalls Masken und Handschuhe. Nach dem erfolgreichen Überfall, bei dem sie etwa 1200 Franken erbeuteten, versuchten sie am folgenden Tag, einen weiteren Raub in Arnegg, jedoch ohne Erfolg. Von der Beute gönnten sie sich eine Nacht in einem Hotel und teilten die restlichen Geldbeträge untereinander auf.

Gerichtsverfahren und Verurteilungen

Ursprünglich hätten die Männer Anfang des Jahres vor Gericht erscheinen sollen, jedoch erschien einer der Beschuldigten ohne Vorankündigung nicht. Daher wurde die Gerichtsverhandlung verschoben. Bei der erneuten Einberufung war er wieder abwesend, was zu einem Abwesenheitsverfahren führte. Die Polizei konnte die Männer jedoch schnell identifizieren und verhaften. Der jüngere der beiden zeigte sich während der Verhandlung sofort geständig, während der ältere in dieser Hinsicht zeitlich zurückhaltender war.

Kurze Werbeeinblendung

Der Staatsanwalt beantragte für den 24-Jährigen eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und für seinen 27-jährigen Komplizen, der bereits wegen Drogendelikten vorbestraft war, eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Letzterer war zudem am Verkauf von Marihuana und am Anbau von Drogen beteiligt. Es wurden deutliche Unterschiede zu den jeweiligen Vorstrafen der beiden Beschuldigten gemacht, was die unterschiedlichen Strafen und Geldbußen rechtfertigte.

Die Verteidigung des abwesenden Beschuldigten beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe und merkte an, dass ihr Mandant eine schwierige Kindheit gehabt habe und erst durch finanzielle Not in diese Situation geraten sei. Der zweite Verteidiger argumentierte, dass sein Klient lediglich ein Mitläufer gewesen sei und dass die Tat nicht allein von ihm, sondern vom älteren Täter geplant wurde. Beide Männer bedauerten den Überfall, bezeichneten es als den Tiefpunkt ihres Lebens und beteuerten, dass sich solche Taten nicht wiederholen würden.

Urteil und Folgen

Das Gericht fällte schließlich Schuldsprüche und verurteilte die beiden Männer zu Freiheitsstrafen und Geldbußen. Der 27-Jährige erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, wobei die Häfte sofort vollziehbar ist. Zudem muss er 180 Tagessätze à 30 Franken bezahlen und eine Geldbuße von 500 Franken zahlen. Der jüngere Mann bekam eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken und eine additional Buss von 200 Franken.

Die schnelle Reaktion und der professionelle Umgang der Polizei in diesem Fall verdeutlichen, wie ernst die Behörden Raubüberfälle nehmen, und dass Täter in der Regel mit scharfen Konsequenzen rechnen müssen. Eine ausführliche Beschreibung des Falls kann auf www.tagblatt.ch nachgelesen werden.


Details zur Meldung
Quelle
tagblatt.ch

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"