
Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich hat neue Regelungen zur Hautkrebsfrüherkennung eingeführt, die ab dem 1. April 2025 in Kraft treten. Diese beschließen, dass für Nicht-Risikopatient:innen ein Ganzkörper-Hautcheck als Privatleistung angesehen wird. Patient:innen mit einer Vorgeschichte von Hautkrebs, immunsuppressiven Therapien oder nach Transplantationen haben jedoch weiterhin Anspruch auf kostenlose Muttermalkontrollen. Diese Maßnahme entspricht der Position der ÖGK NÖ, die für gesundheitsbewusste Menschen ohne Risiken keinen Vorsorgevertrag mit Kassenärzt:innen hat. Der Hautcheck bleibt im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung bei Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und Innere Medizin kostenfrei, was für viele Betroffene eine positive Nachricht ist.
Ab dem 1. April 2025 sind hautgesunde Menschen jedoch verpflichtet, 60 Euro für eine Ganzkörper-Muttermalkontrolle zu zahlen. Dies hat zu einer Vielzahl von Reaktionen geführt, da die Möglichkeit, Auffälligkeiten durch Fachärzt:innen für Dermatologie abklären zu lassen, weiterhin besteht. Wahlärzt:innen können dabei keine Refundierung bei der Sozialversicherung für die Hautchecks einreichen.
Warnt vor verheerenden Folgen
Die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie zeigt sich über diese Entwicklungen besorgt und kritisiert die Entscheidung als unverständlich und verunsichernd. Insbesondere wird angeraten, dass Patient:innen mit erblicher Disposition oder starker Sonnenexposition regelmäßige Selbstkontrollen durchführen sollten. Dank der S3-Leitlinie, die als Teil des „Leitlinienprogramms Onkologie“ existiert, wird betroffenen Bürger:innen eine kostenlose Patientenleitlinie zur Verfügung gestellt, die wichtige Informationen zur Hautkrebsprävention bietet. Diese Leitlinien sind auch auf der Plattform des Krebsinformationsdienstes abrufbar.
In Niederösterreich ist Dermatologie ein Mangelfach, mit nur 25 von 38 Planstellen besetzt, was zu langen Wartezeiten für Patient:innen führt. Der Mangel an Fachärzten verstärkt die ohnehin schon angespannten Bedingungen der Hautkrebsfrüherkennung. Dies zeigt sich auch in den bestehenden Regelungen in anderen Bundesländern wie Tirol und der Steiermark, wo ähnliche Bestimmungen bereits eingeführt wurden. Das Gesetz zur Muttermalkontrolle erhält dabei die Bestätigung, dass es sich um eine Präventivleistung und nicht um eine kurative Therapie handelt.
Weitere Informationen und Entwicklungen
Die gesetzliche Grundlage für die Hautkrebsvorsorge wird regelmäßig überprüft, wobei die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie an klaren Leitlinien arbeitet, die bis zum Herbst vorliegen sollen. Dies könnte die Unsicherheiten, die derzeit bei den Betroffenen herrschen, mildern. Insbesondere für Menschen unter 35 Jahren gibt es spezifische Informationen zum Hautkrebsscreening von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auf ihrer Webseite bereitgestellt werden.
Die Information über die aktuellen Regelungen und Empfehlungen zur Hautkrebsfrüherkennung ist entscheidend für jeden, insbesondere für Personen mit einem erhöhten Risiko. Die allgemeine Bevölkerung kann wichtige Informationen zur Hautkrebsvorsorge auf den Webseiten der relevanten Organisationen und dem Hautkrebspraevention finden. Eine integrierte Strategie zur Aufklärung könnte möglicherweise zur Verringerung der Inzidenz von Hautkrebs führen und eine bessere Früherkennung fördern.
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