Am 10. Februar 2026 hat Greenpeace alarmierende Untersuchungsergebnisse zu Asbestbelastungen im Burgenland veröffentlicht. Der Umweltorganisation zufolge besteht erheblicher Handlungsbedarf, der sich nicht nur auf das Burgenland, sondern auch auf die angrenzenden Bundesländer Niederösterreich und Steiermark erstreckt. Greenpeace appelliert an die Landesregierung und die Gemeinden, umgehend umfassende Sofortmaßnahmen zu ergreifen, die in einem 10 Punkte umfassenden „Aktionsplan gegen Asbestgefahren“ festgehalten sind.

Wesentliche Punkte des Aktionsplans beinhalten das Entfernen von freiliegenden Asbeststeinen an sensiblen Orten, wie Kinderspielplätzen, Parks und Einkaufszentren, sowie das Beseitigen asbesthaltigen Streusplitts. Ferner wird gefordert, die weitere Verbreitung von Asbest sofort zu stoppen und Transparenz über betroffene Standorte zu schaffen. Darüber hinaus sollen Risikobereiche untersucht und Unterstützung für betroffene Privatpersonen angeboten werden. Herwig Schuster, Umweltchemiker bei Greenpeace Österreich, hebt hervor, dass der Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, oberste Priorität hat.

Dringender Handlungsbedarf

Der Aktionsplan empfiehlt eine Priorisierung basierend auf objektiven Risikobewertungen, wobei speziell freiliegende Steine mit über 50% Asbestgehalt sofort entfernt oder abgesperrt werden müssen. Greenpeace begrüßt zwar erste Schritte des Landes Burgenland, bewertet diese jedoch als unzureichend. Schuster kritisiert zudem die langen Wartezeiten auf aussagekräftige Luftmessungen und macht deutlich, dass die Gesundheit der Bevölkerung nicht warten kann.

Asbest ist nicht nur im Burgenland ein Problem. Insgesamt sind in Deutschland über 35 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut. Bei Baumaßnahmen in älteren Gebäuden besteht die Gefahr, dass Asbest freigesetzt wird, was gesundheitsgefährdenden Staub erzeugt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten, Nutzer und die Umwelt vor diesen Gefahren zu schützen. Private Immobilienbesitzer und Mieter sollten zudem überprüfen, ob asbesthaltige Baustoffe vorhanden sind, besonders bevor sie Renovierungs- oder Umbauarbeiten durchführen.

Die neue Gefahrstoffverordnung

Zusätzlich zu den aktuellen Anforderungen hat die neue Gefahrstoffverordnung Unternehmen dazu verpflichtet, Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien verstärkt zu berücksichtigen. Handwerksbetriebe dürfen Arbeiten mit geringem oder mittlerem Risiko selbst durchführen, jedoch müssen riskante Tätigkeiten von zugelassenen Fachfirmen erledigt werden. Das betrifft insbesondere Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden.

Für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der nun auch für potenziell asbesthaltige Materialien im Gleis-, Straßen- und Tunnelbau gilt. Ein neuer Qualifikationsnachweis für Beschäftigte wird gemäß der neuen Vorschriften benötigt, um Grundkenntnisse zu Asbest zu gewährleisten. Für die Umsetzung dieser Regelungen gilt eine dreijährige Übergangsfrist.

Die Problematik um Asbest ist tief verwurzelt; bereits Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Gesundheitsgefahren erkannt. In Deutschland wurde Lungenkrebs in Verbindung mit Asbestose 1942 als Berufskrankheit anerkannt, und seitdem hat sich die Forschung zur krebserzeugenden Wirkung von Asbest kontinuierlich weiterentwickelt. Trotz eines vollständigen Verbots von Asbest in Deutschland seit 1993 ist die Gefahr weiterhin präsent. Zwischen 1994 und 2017 starben in Deutschland mehr als 34.000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Asbest.

In Anbetracht der enormen gesundheitlichen Risiken fordert Greenpeace nun ein schnelles und lückenloses Umsetzen des Aktionsplans, um die Bevölkerung effektiv zu schützen.

Für detailliertere Informationen zu den Asbestgefahren und aktuellen Vorschriften können Bürger die Inhalte auf oekonews, HWK-Reutlingen und BAUA einsehen.