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Ende der Jagd auf Zugvögel in Österreich: Erster Erfolg des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz

Welt-Zugvogeltag (11. Mai): Forderung nach Ende der Jagd auf Zugvögel in Österreich

Der Welt-Zugvogeltag am 11. Mai rückt die Gefahren in den Fokus, denen Zugvögel während ihres jährlichen Zuges zwischen Brut- und Überwinterungsgebieten ausgesetzt sind. Eine dieser Gefahren ist die Jagd, sowohl im Mittelmeerraum als auch in Österreich. Jahr für Jahr werden in Österreich fast 200.000 Vögel von Jägern getötet, darunter viele Zugvögel. Ein Lichtblick ist jedoch der erste Erfolg des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“: Die besonders gefährdete Turteltaube wird ab diesem Jahr in Österreich nicht mehr bejagt. Dies gab kürzlich das Bundesland Niederösterreich gemeinsam mit Wien bekannt.

In den vergangenen Jahren wurde die Turteltaube noch im Burgenland, in Niederösterreich und in Wien bejagt. Jedoch waren in Mitteleuropa bereits vorher alle Schutzgebiete der Turteltauben eingerichtet worden, um sie vor den Schrotflinten der Jäger zu schützen. Nun zieht auch Österreich nach und schützt die Turteltaube ganzjährig. Dies ist ein wichtiger Fortschritt für den Artenschutz.

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Neben der Turteltaube sollten auch die Tafelente und die Spießente, die europaweit gefährdet sind, aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden. Die Spießente ist noch in drei Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich) jagdbar und die Tafelente sogar in sieben Bundesländern. Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ fordert ein Ende dieser Länderwillkür und ein ökologie- und tierschutzkonformes Bundes-Jagdgesetz.

Auch die Jagd auf Bekassine und Wachtel während ihres Herbstzuges im Burgenland sollte ohne Verzug beendet werden. Lebende Vögel dürfen nicht als Zielscheiben dienen. Es ist wichtig, dass die Durchreise von Zugvögeln in Österreich sicher ist. Obwohl die EU-Vogelschutzrichtlinie die Jagd während des Frühjahrszuges generell untersagt, werden durchziehende Ringeltauben in drei Bundesländern (Burgenland, Oberösterreich, Steiermark) und durchziehende Kormorane in Salzburg dennoch bejagt.

Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ setzt sich für 14 Grundsätze ein, die in einem Bundes-Jagdgesetz verankert werden sollen. Aktuell wird um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren geworben, die von allen wahlberechtigten Personen in Österreich auf jedem Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur abgegeben werden können.

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Hier finden Sie eine Tabelle mit relevanten Informationen:

| Vogelart | Jagdbar in Bundesländern |
|—————-|————————————————————-|
| Turteltaube | Burgenland, Niederösterreich, Wien (ab diesem Jahr nicht mehr) |
| Tafelente | In 7 Bundesländern jagdbar |
| Spießente | In 3 Bundesländern jagdbar |
| Bekassine | Jagd während des Herbstzuges im Burgenland |
| Wachtel | Jagd während des Herbstzuges im Burgenland |
| Ringeltaube | Jagd während des Frühjahrszuges in Burgenland, Oberösterreich und Steiermark |
| Kormoran | Jagd während des Frühjahrszuges in Salzburg |

Es bleibt zu hoffen, dass das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ dazu beitragen wird, dass Zugvögel in Österreich bald sicher vor der Jagd sind. Die Unterstützungserklärungen können von allen wahlberechtigten Personen abgegeben werden, um diesen wichtigen Schutz voranzutreiben.



Quelle: Tierschutz Austria / ots

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