Wer in diesem Jahr Renovierungsarbeiten plant, hat einen besonderen Vorteil: Es ist noch die Möglichkeit, vom Handwerkerbonus zu profitieren. Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), und Jochen Flicker, Obmann des niederösterreichischen Gewerbes und Handwerks, weisen darauf hin, dass der Bonus in dieser Woche bis zu 2.000 Euro beträgt. Ab dem 1. Januar 2025 wird dieser Betrag auf maximal 1.500 Euro gesenkt. „Wenn Sie also schnell noch Aufträge ausführen lassen, können Sie bis zu 500 Euro mehr herausholen“, erklären sie.
Der Handwerkerbonus umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von Handwerkern in Privathaushalten angefragt werden können. Dies betrifft nicht nur einfache Renovierungen, sondern auch umfangreiche Maßnahmen wie An- und Umbauten sowie die Beseitigung von Schadensfolgen durch Hochwasser oder Stürme. Die Förderung beträgt 20 Prozent der Netto-Arbeitskosten, wenn die Gesamtsumme der Arbeitsleistungen bis zur festgelegten Grenze bleibt. Wichtig ist, dass die Unterstützung nur für Arbeiten gewährt wird, die nicht bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind.
Umfang und Vorteile des Handwerkerbonus
Mit diesem Förderprogramm wird ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen, Arbeiten von Fachleuten durchführen zu lassen. „Unternehmen profitieren von einem zusätzlichen Auftragseingang und die Verbraucher sparen Geld“, betont Ecker. Flicker ergänzt, dass Kunden nicht nur auf die Ersparnis achten sollten, sondern auch auf die Qualität, die die Handwerksbetriebe in der Region bieten. Der Bonus gilt allerdings nur, wenn die Aufträge an entsprechende zertifizierte Unternehmen vergeben werden.
Die Fördersumme ist nicht unerheblich: Für 2024 und 2025 stehen insgesamt 300 Millionen Euro bereit. In der aktuellen Woche wurden allein drei Millionen Euro an Konsumenten überwiesen. „Es gibt also noch viel zu holen“, so die beiden Vertreter. Eine neue Regelung seit Mitte September ermöglicht es zudem, Teilrechnungen sowie Bar-Rechnungen von Unternehmen, die nicht zur Registrierkassenpflicht verpflichtet sind, einzureichen. Das könnte die Inanspruchnahme des Handwerkerbonus weiter vereinfachen.
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