In einer alarmierenden Wendung hat die Polizei einen 18-jährigen Mann aus Vorarlberg festgenommen, nachdem er eine Bombendrohung gegen eine nicht näher benannte Polizeistation ausgesprochen hatte. Die Drohung, die zunächst von einer unbekannten Person per E-Mail gesendet wurde, führte zu sofortigen Ermittlungen des Landeskriminalamts Vorarlberg. Bei der Durchsuchung seines Wohnsitzes fanden die Ermittler zwar keine Sprengstoffe, jedoch bewies die Analyse seines Mobiltelefons seine Verantwortung für die Drohung. Zu keinem Zeitpunkt bestand Gefahr für die Bevölkerung, wie die Polizei betonte. Dennoch unterstrich sie, dass die sozialen Medien kein rechtsfreier Raum sind und Beleidigungen sowie Drohungen strafrechtlich verfolgt werden, was im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann, wie von VOL.AT berichtet.
Serien von Drohungen beschäftigen die Polizei
In einer besorgniserregenden Serie von Bombendrohungen, die bereits in mehreren Städten Österreichs wie Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck verzeichnet wurden, wird von den Behörden der Verdacht geäußert, dass ein einheitlicher Täter hinter diesen Aktionen steckt. Gemäß der Krone wurden in den letzten Tagen insgesamt sieben Bombendrohungen gemeldet, die alle per E-Mail über die Landespolizeidirektionen eingingen. Diese Vorfälle führten zu großräumigen Absperrungen an Bahnhöfen und zur Evakuierung von Reisenden, was auch zu erheblichen Störungen im Zugverkehr führte. Polizeibeamte und Spezialisten durchsuchten die betroffenen Bahnhofsgelände gründlich, konnten jedoch keine gefährlichen Gegenstände finden.
Die Polizei arbeitet nun mit Hochdruck daran, den mutmaßlichen Verfasser der Drohungen zu überführen, da bei einer Festnahme mit mehrjährigen Haftstrafen gerechnet werden muss. Der enorme Aufwand, der mit diesen Einsätzen verbunden ist, wird auf mehrere zehntausend Euro geschätzt, verursacht durch den Einsatz von Polizeikräften, Spürhunden und anderen Spezialgeräten. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich hat außerdem betont, dass solche Drohungen keinesfalls als Kavaliersdelikte angesehen werden können.
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