Niederösterreich

Arbeitsplatzüberwachung: Kontrolle oder Gesundheitsschutz?

Die Grenzen der Überwachung - Was ist wirklich erlaubt?

Die Arbeiterkammer Niederösterreich klärt auf, dass eine totale Kontrolle der Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz nicht zulässig ist. Es wird betont, dass es hierbei höchstwahrscheinlich nicht um den Schutz der Gesundheit, sondern um die Kontrolle an sich geht. Ein solch umfassender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten ist nicht ohne weiteres erlaubt. Die AK weist darauf hin, dass technische Überwachungsmaßnahmen die Menschenwürde beeinträchtigen und daher die Zustimmung der Arbeitnehmerinnen erforderlich ist, oder alternativ eine Betriebsvereinbarung getroffen werden muss. Zudem sollte vorher geprüft werden, ob weniger einschneidende Maßnahmen möglich sind, um den angeführten Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Es liegt nahe, dass Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten müssen, jedoch sollte dies nicht auf Kosten der Privatsphäre oder Würde der Beschäftigten geschehen. Die AK Niederösterreich fordert daher einen respektvollen Umgang mit den Mitarbeiter*innen und mahnt zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und des Datenschutzes.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer*innen ihre Rechte kennen und sich bei Bedenken an die zuständigen Stellen wenden. Eine offene Kommunikation und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen können dazu beitragen, einen angemessenen Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und dem Recht auf Privatsphäre zu finden. Letztendlich sollte im Arbeitsalltag darauf geachtet werden, dass der Schutz vor möglichen Gesundheitsgefährdungen im Einklang mit den Grundrechten der Beschäftigten erfolgt.

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