Niederösterreich

Anhörung in Justizanstalt Stein: 89-Jähriger vor bedingter Entlassung

Neue Wendung im Fall Amstetten: Wird der 89-Jährige aus dem Maßnahmenvollzug entlassen?

Am kommenden Dienstag findet eine nicht-öffentliche Anhörung in der Justizanstalt Stein statt, bei der entschieden wird, ob der 89-jährige Josef F. bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Der Beschluss nach der Anhörung wird von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen, der die Sachverständige Adelheid Kastner, den 89-Jährigen, seine Verteidigerin Astrid Wagner sowie die Staatsanwaltschaft Krems eingeladen hat. Weitere "informierte Personen" aus der Justizanstalt werden ebenfalls anwesend sein, um über lokale Gegebenheiten Auskunft zu geben.

Die Anhörung beginnt um 13.00 Uhr und ist bis 14.00 Uhr angesetzt. Verteidigerin Wagner plant Medienstatements vor und nach dem Termin und will Josef F. vorab am Dienstagvormittag besuchen. Sie erwartet eine bedingte Verlegung ihres Mandanten aus dem Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug. Sollte die Entscheidung des Dreiersenats gefällt werden, steht den beteiligten Parteien die Möglichkeit zur Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss Josef F. in der Justizanstalt Stein bleiben.

Zuletzt fand am 25. Jänner eine Anhörung von Josef F. am Landesgericht Krems statt, die von großem medialen Interesse begleitet wurde. Eine bedingte Entlassung in den Normalvollzug wurde ausgesprochen, aber später vom OLG Wien aufgehoben. Es wurde festgestellt, dass weitere Informationen erforderlich sind, insbesondere bezüglich der Demenzerkrankung von Josef F. Das jüngste psychiatrische Gutachten soll aktualisiert werden, um Fragen zur Gefährlichkeit des 89-Jährigen zu klären.

Die Causa Inzestfall Amstetten erschütterte die Welt im April 2008, als bekannt wurde, dass Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen hielt und mit ihr sieben Kinder zeugte. Er wurde später zu lebenslanger Haft verurteilt und wegen mehrerer Verbrechen schuldig gesprochen. Die Fortführung des Falls und die mögliche Verlegung von Josef F. aus dem Maßnahmenvollzug sind weiterhin Thema von gerichtlichen Anhörungen und Entscheidungen.

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