Amstetten

Vogelgrippe im Bezirk Amstetten: Strenge Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände

"Im Bezirk Amstetten wurde die Vogelgrippe entdeckt, was zur Tötung aller betroffenen Tiere führte und eine Schutzzone eingerichtet wurde – die Wildvögel sind die Übeltäter!"

Im Bezirk Amstetten wurde am 29. Oktober die Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb festgestellt. Dieser Virus, auch als Aviäre Influenza bekannt, kann sich schnell ausbreiten und stellt eine ernsthafte Bedrohung für Geflügelbestände dar. Um eine Ausbreitung zu verhindern, hat das Gesundheitsministerium sowohl eine Schutz- als auch eine Überwachungszone rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet.

In unmittelbarer Reaktion auf den Ausbruch wurden alle Geflügeltiere des betroffenen Betriebs getötet, um das Risiko einer weiteren Verbreitung zu minimieren. Die Schutzzone erstreckt sich über drei Kilometer, während die Überwachungszone einen Radius von zehn Kilometern umfasst. Diese Maßnahmen wurden ergriffen angesichts jüngster Virusnachweise in Oberösterreich und bei Wildvögeln in verschiedenen Regionen des Landes. Eine Übertragung auf Menschen über Lebensmittel wird ausgeschlossen.

Übertragungswege der Vogelgrippe

Die Vogelgrippe wird oft während der Zugzeiten von Wildvögeln übertragen. In dieser Zeit können infizierte Vögel das Virus verbreiten, was dazu führt, dass Hausgeflügel angesteckt werden kann. Die Ansteckung erfolgt direkt zwischen den Tieren oder durch den Kot infizierter Vögel. Diese Erkrankung ist extrem ansteckend und endet häufig tödlich für die betroffenen Tiere. Um die Ausbreitung einzudämmen, überwachen Amtstierärzte die Geflügelhaltungen innerhalb der eingerichteten Schutzzone streng.

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Hinweise für Geflügelhalter

Das Gesundheitsministerium ruft insbesondere Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu auf, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört, die Bestände vor möglichen Kontaktstellen mit Wildvögeln zu schützen und gegebenenfalls erkrankte Tiere sofort tierärztlich untersuchen zu lassen. Alle Geflügelhaltungen, auch kleine, sollten bei der zuständigen Bezirksbehörde gemeldet werden.

Zur weiteren Eindämmung der Vogelgrippe appelliert das Ministerium, dass tot aufgefundene Wildvögel umgehend den zuständigen Behörden gemeldet und am Fundort belassen werden. Die Bergung und weitere Untersuchung wird von den Behörden übernommen. Glücklicherweise sind in Europa bisher keine Fälle von Vogelgrippe bei Menschen festgestellt worden. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) verfolgt die Situation kontinuierlich und bewertet die Risiken fortlaufend, um frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Weitere Details zu dieser Situation sind auf www.meinbezirk.at zu finden.

Statistische Auswertung

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