
Der Fall Josef Fritzl bleibt ein düsteres Kapitel in der österreichischen Kriminalgeschichte. Der 89-Jährige, der seine Tochter über 24 Jahre in einem schalldichten Keller in Amstetten gefangen hielt und missbrauchte, wurde im Jahr 2009 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dabei sprach die Anklage von schweren Verbrechen wie Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Trotz dieser furchtbaren Taten stellt ein Gericht nun fest, dass Fritzl als nicht mehr gefährlich gilt und deshalb in den Normalvollzug verlegt werden kann, wie ZDF berichtete.
Kürzlich gestattete ihm das Gericht, unter Auflagen in einen Normalvollzug überzugehen. Fritzl hat bereits 15 Jahre seiner Strafe verbüßt. Seine Anwältin, Astrid Wagner, äußerte sich erfreut über die Entscheidung und bezeichnete sie als "großen Teilerfolg". In Zukunft muss Fritzl jedoch weiterhin therapeutische Behandlungen nachweisen, um im Normalvollzug bleiben zu dürfen. Der Hochbetagte lebt nun in einer Einzelzelle, wo er abseits von seinen Verbrechen fristet und zumindest zeitweise von der Außenwelt abgekapselt ist. Er hält Kontakt aus seiner Zelle und genießt es, vor allem fernzusehen. Laut Wagner ist er jedoch zurückgezogen und hat teilweise seine Sachen noch nicht ausgepackt, was seine Einsamkeit noch verstärkt, wie Heute feststellt.
Weihnachtswunsch des Inzesttäters
In der bevorstehenden Weihnachtszeit hegt Fritzl einen besonderen Wunsch: einen Lebkuchen, der ihn an bessere Kindheitstage erinnern soll. Seine Anwältin hat ihm mit einem Zuschuss von 150 Euro auf sein Gefangenen-Konto geholfen, damit er seine Leckerei kaufen kann. Dies zeigt, dass selbst die kleinsten Freuden für den verurteilten Verbrecher eine wichtige Rolle spielen, während er in Einsamkeit lebt und sich mit seinen Erinnerungen auseinandersetzt.
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