Eine besorgniserregende Serie von Bombendrohungen hat in den letzten Tagen österreichische Bahnhöfe in Angst und Schrecken versetzt. Alles begann am Montag in Graz und setzte sich Dienstag in Linz, Mittwoch in Salzburg sowie in der Nacht darauf in Klagenfurt und St. Pölten fort. Diese Drohungen wurden durch identische E-Mails an die Landespolizeidirektionen übermittelt, was die Polizei zu der Annahme veranlasst, dass ein und derselbe Täter hinter diesem Schrecken steckt.
Johann Baumschlager, ein Sprecher der Polizei, erklärte, dass der Verfassungsschutz und die Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung aus mehreren Bundesländern, einschließlich Salzburg, Steiermark, Oberösterreich, Wien und Niederösterreich, bereits zusammenarbeiten, um mögliche Muster zu erkennen. „Wir haben jedoch nur wenige Details publik gemacht, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden“, fügte er hinzu.
Vorkehrungen und Kurzunterbrechungen des Zugverkehrs
Die konkrete Drohung gegen den Bahnhof in St. Pölten traf um 21:30 Uhr ein, was sofortige Maßnahmen erforderte. Der Bahnverkehr wurde eingestellt, und 50 Menschen mussten das Areal räumen. Experten für Sprengstoff und Spürhunde durchsuchten den Bahnhof, konnten jedoch keine verdächtigen Gegenstände finden. Der Verkehr konnte gegen 23:15 Uhr wieder aufgenommen werden, nachdem die Ausgangslage als sicher beurteilt wurde. Laut den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) hatten insgesamt 40 Züge Verspätungen oder mussten ausfallen, doch die Lage normalisierte sich schnell wieder.
Obwohl bisher keine Explosion oder Sprengstoff gefunden wurde, ist die Polizei entschlossen, jede Drohung ernst zu nehmen. Baumschlager wies darauf hin, dass, sollte der Täter gefasst werden, ihm nicht nur eine Haftstrafe droht, sondern auch die Kosten für den umfassenden Polizeieinsatz, der zur Sicherheit der Öffentlichkeit erforderlich war. „Die Polizei ist verpflichtet, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten und entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen“, erklärte Baumschlager.
Zusätzlich dazu gab es am Mittwoch eine „vage Drohung“ gegen den Flugverkehr im Raum Schwechat, die jedoch nicht näher spezifiziert war. Sofortige Maßnahmen wurden ergriffen, und die Ermittler gehen nicht von einer echten Bedrohung aus.
Nachahmungstäter und rechtliche Konsequenzen
In einem weiteren Vorfall am Mittwochabend mussten Teile des Hauptplatzes in Amstetten geräumt werden, weil verdächtige Pakete gefunden wurden. Auch hier stellte sich die Situation nach gründlicher Untersuchung als ungefährlich heraus. Die Polizei vermutet, dass diese Drohungen von Nachahmungstätern ausgehen, die in keinerlei Zusammenhang mit den Bombendrohungen gegen Bahnhöfe stehen.
Baumschlager warnte eindringlich vor den rechtlichen Konsequenzen solcher Drohungen. Bombendrohungen stellen eine schwerwiegende Straftat dar, die mit hohen Strafen bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann. Der Tatbestand fällt unter Landzwang und gefährliche Drohung, was die Ernsthaftigkeit dieser Taten unterstreicht.
Die Debatte über die Sicherheit an Bahnhöfen und im öffentlichen Raum wird vermutlich auch in Zukunft anhalten, insbesondere in Anbetracht der jüngsten Drohungen und der damit verbundenen Mobilisierung von Sicherheitskräften. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden weiter verfahren werden, um die Identität des möglichen Täters zu klären und derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Inzwischen ruft die Polizei zur Wachsamkeit auf und betont, dass jede verdächtige Aktivität sofort gemeldet werden sollte. Mehr Informationen gibt es hier.