
Ein Amstettener, 33 Jahre alt, sah sich neulich mit einem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, nachdem er in einen Familienstreit verwickelt war. Der Vorwurf lautete, er habe seinen Schwager bedroht, indem er ihm sagte: „Ich bring dich um“. Dieser dramatische Vorfall ereignete sich während eines wöchentlichen Besuchs bei seinem Schwager, einem 37-jährigen Bauarbeiter, und seiner Ehefrau.
Der Streit nahm seinen Anfang, als der Angeklagte, nach einem durchzechten Abend in einer Bar zurückkehrend, von seinem Schwager wegen seines drinkenden Verhaltens zur Rede gestellt wurde. In der hitzigen Auseinandersetzung soll er die bedrohlichen Worte ausgesprochen haben. Der Schwager, alarmiert von der Situation, wählte daraufhin den Notruf. Allerdings zog er es später vor, vor Gericht keine Aussagen zu machen. Dies könnte den Verlauf des Verfahrens beeinflusst haben.
Vor Gericht
Die Ehefrau des Schwagers, die als 31-jährige Reinigungskraft tätig ist und die Schwester des Angeklagten ist, konnte auf das Verhältnis zwischen den Beteiligten hinweisen. Sie erklärte, dass sich die Lage mittlerweile beruhigt habe. Laut ihrer Aussage habe ihr Mann den Angeklagten während des Streits lediglich geschubst. Auch sie hielt es jedoch für besser, keine weiteren Details preiszugeben, um ihren Ehemann nicht zu belasten.
Dank des Rechts auf Aussageverweigerung unter familiären Verbindungen, das hier greift, war es schwierig, einen klaren Beweis gegen den Angeklagten zu erbringen. Letztlich führte die unklare Beweislage zu seinem Freispruch. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Für weitere Informationen zu diesem Fall empfehle ich einen Blick auf den Artikel auf www.noen.at.
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