Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat kürzlich die Einführung einer Kostenbeteiligung für planbare Krankentransporte bekannt gegeben. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Versicherte, die solche Fahrten in Anspruch nehmen, eine finanzielle Beteiligung leisten. Dies betrifft insbesondere planbare Fahrten ohne akuten medizinischen Grund, wie beispielsweise für Routine-Röntgenuntersuchungen. Notfälle und lebensnotwendige Therapien bleiben jedoch kostenfrei, wie vol.at berichtet.

Insgesamt werden bundesweit etwa 84.000 Zahlungsaufforderungen versendet, die größtenteils per Post, aber auch digital zugestellt werden. Die Schreiben enthalten Informationen zu den neuen Bestimmungen sowie eine detaillierte Kostenaufstellung. Ausgenommen von der Kostenbeteiligung sind Rettungseinsätze, Notarzttransporte sowie Fahrten zu Dialyse-, Chemotherapie- oder Bestrahlungsbehandlungen. Kinder und Personen mit Rezeptgebührenbefreiung müssen ebenfalls keine Kosten tragen.

Details zur Kostenbeteiligung

Die jährliche Kostenbeteiligung für Krankentransporte ist auf maximal 28 Fahrten beschränkt, um die finanzielle Belastung für die Versicherten zu minimieren. Für Forderungen ab 151 Euro ist eine Ratenzahlung möglich. Diese Regelung ist Teil eines größeren Sparpakets der ÖGK, da in den vergangenen sieben Jahren die Transportausgaben um fast zwei Drittel gestiegen sind. Nicht erforderliche Krankentransporte stellen eine wachsende Belastung für das Gesundheitswesen dar. Dennoch bleiben medizinisch begründete Transporte von großer Bedeutung für die Patientenversorgung, wie auch auf gesundheitskasse.at hervorgehoben wird.

Die ÖGK übernimmt Transportkosten für Versicherte, die aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustands kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen können. Dies betrifft Transporte zur Anstaltspflege, zur ambulanten Behandlung sowie zur Anpassung von Heilbehelfen. Für diese Beförderungen gelten ebenfalls spezielle Regelungen, die einen ärztlich bescheinigten Transportschein erfordern.

Wie funktioniert die Kostenübernahme?

Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung klären sich in den spezifischen Bedingungen für den Transport. Gehunfähigkeit ist dabei ein entscheidender Faktor, der die Fähigkeit einschränkt, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Alternativen zum eigenen Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln sind beispielsweise Taxi, Krankentransportdienste oder Rettungstransporte, die im Notfall ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden können. Im Fall von planbaren Fahrten müssen die Transporte stets mit einem ärztlichen Transportschein bestätigt werden, wie gesundheit.gv.at hervorhebt.

Für Krankentransporte wird ein Selbstbehalt fällig: Im Jahr 2026 sind dies 7,55 Euro für Krankenbeförderungen und 15,10 Euro für Krankentransporte mit sanitätsdienstlicher Begleitung. Zeitkritische Transporte, wie Rettungs- und Notarzttransporte, sind jedoch von Selbstbehalten ausgenommen. Die für die Versicherten entstandenen Kosten werden in einem detaillierten Forderungsschreiben aufgeführt, sodass diese einen genauen Überblick über ihre Transportkosten haben.