Eine Podiumsdiskussion im österreichischen Parlament beleuchtete das Thema Handysicherstellung unter dem Aspekt der strafrechtlichen Aufklärungsarbeit und der grundrechtlichen Vorgaben. Diese Diskussion wurde in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Juristentag abgehalten. Im Jahr 2023 hatte der Verfassungsgerichtshof die geltenden Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt, was eine Neugestaltung der Materie bis spätestens Anfang Januar 2025 erforderlich macht.
Laut Verfassungsministerin Edtstadler laufen nach wie vor intensive Gespräche zur Neuregelung der Datensicherstellungen. Bereits diese Woche soll ein Initiativantrag im Nationalrat eingebracht werden, um die verbleibende Zeit bis Jahresende nutzen zu können. Auch das Justizministerium plant, einen praxistauglichen und grundrechtskonformen Entwurf zeitnah einzubringen, damit er noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Eine Nichtentscheidung des Gesetzgebers hätte laut Marcella Prunbauer-Glaser, Präsidentin des Österreichischen Juristentags, „noch nie dagewesene Konsequenzen in der Strafverfolgung“.
Es ist wichtig, eine Neuregelung der Handysicherstellung voranzutreiben, um sowohl die Aufklärungsarbeit im strafrechtlichen Bereich zu unterstützen als auch grundrechtliche Vorgaben angemessen zu berücksichtigen. Die Podiumsdiskussion im Parlament hat gezeigt, dass weiterhin eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema stattfindet, um eine rechtssichere Lösung zu finden.
Quelle: www.parlament.gv.at