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Neues Wohn- und Baupaket genehmigt – steuerliche Anreize für Sanierungen und Grundbucheintragungsgebühr gestrichen

Es wurde grünes Licht für Teile des Wohn- und Baupakets gegeben, die von der österreichischen Bundesregierung angekündigt wurden. Das Ziel des Pakets ist es, zum einen die Konjunktur anzukurbeln und zum anderen die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum und die Erreichung der Klimaziele voranzutreiben.

Die beschlossenen Maßnahmen umfassen steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen, die Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr beim Kauf von Eigenheimen bis 500.000 € sowie die Ausweitung des Wohnschirms und des Reparaturbonus. Der Bund wird außerdem die Bundesländer bei den Zinskosten für die Wohnbauförderung unterstützen, indem er den Ländern zusätzliche Darlehen in Höhe von 500 Mio. € ermöglicht.

Das Thema leistbares Wohnen und die KIM-Verordnung standen auch bei einer Aussprache mit dem Vorstand der Finanzmarktaufsicht im Fokus. Die KIM-Verordnung regelt die Vergabe von Krediten für die Finanzierung von Wohnimmobilien an Privatpersonen. Kürzlich wurden Anpassungen an der Verordnung vorgenommen, um den Banken die Nutzung der verfügbaren Ausnahmekontingente zu erleichtern. Finanzminister Brunner ist der Ansicht, dass sowohl das Wohnbaupaket als auch die Änderungen an der Verordnung erforderlich sind, um den Zugang zu Krediten zu erleichtern.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Parlamentskorrespondenz zur Aussprache mit der Finanzmarktaufsicht und zum Wohn- und Baupaket. Die genannten Links bieten detailliertere Einblicke.

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Themen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, umfassen Klima, Umwelt und Energie, Soziales sowie Wirtschaft.

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