Österreich

Neues Gesetz zur Kennzeichenerfassung: Keine Speicherung der Daten mehr vorgesehen

Neues Gesetz zur Kennzeichenerfassung: Datenschutz im Fokus

Die österreichische Regierung setzt sich erneut das Ziel, Fahrzeugkennzeichen bei Strafrechtsverstößen zu erfassen. Ein entsprechendes Gesetz, das 2019 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, ist nun Gegenstand eines neuen Entwurfs, der zur Begutachtung vorgelegt wurde. Innenminister Gerhard Karner betonte die Bedeutung strenger Kontrollen und einer verbesserten Überwachung im Kampf gegen Extremismus, Terrorismus und Einbruchskriminalität.

Ursprünglich sah die Kennzeichenerfassung von 2019 eine automatische Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrern vor. Aufgrund ihrer massiven Eingriffe in Geheimhaltungsinteressen gemäß Datenschutzgesetz und das Recht auf Privatsphäre sah der Verfassungsgerichtshof die Maßnahme als unverhältnismäßig an und hob das Gesetz auf.

Der neue Gesetzesentwurf plant nun, keine Daten mehr zu speichern, sondern sie unmittelbar zu analysieren. Kennzeichenerkennungsgeräte werden Fahndungsdaten in Echtzeit mit vorbeifahrenden Fahrzeugen abgleichen, um festzustellen, ob ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist oder andere relevante Informationen vorliegen. Die dabei gewonnenen Daten sollen jedoch nicht gespeichert werden.

Zusätzlich sollen der Polizei erweiterte Durchsuchungsbefugnisse eingeräumt werden. Dies würde es ermöglichen, Kontrollen beispielsweise bei Drohungen mit Anschlägen auf touristische Sehenswürdigkeiten auszudehnen. Eine weitere Neuerung betrifft die Möglichkeit für Rechtsanwälte, Notare und Verteidiger in Strafsachen, Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen digital zu beantragen.

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