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Neues Gesetz: Einheitliche Ladekabel für elektronische Geräte ab 2024

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai einstimmig grünes Licht für eine Novellierung des Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetzes gegeben. Diese Novellierung basiert auf einer EU-Richtlinie und hat zum Ziel, einheitliche Ladekabel für elektronische Geräte einzuführen. Ab dem 28. Dezember 2024 werden Geräte wie Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets und Videospielkonsolen über einheitliche Ladeanschlüsse verfügen müssen. Für Notebooks wird diese Vorgabe ab dem 28. April 2026 gelten. Eine weitere Maßnahme ist die Möglichkeit, Geräte auch ohne Ladekabel zu erwerben. Dies soll Elektronikabfälle verringern, Ressourcen schonen und CO2-Emissionen senken.

Darüber hinaus hat der Nationalrat im Mai-Plenum weitere Gesetzesvorhaben auf Schiene gestellt. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Klimabonus für das Jahr 2024. Der Klimabonus wird je nach Wohnort unterschiedliche Beträge auszahlen. In gut erschlossenen städtischen Bereichen beträgt der Bonus 145 €, während infrastrukturschwache Regionen einen Bonus von 290 € erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr, als der Sockelbetrag bei 110 € lag, wird der Bonus nun ab einem Einkommen von 66.612 € versteuert. Durch eine verbesserte Datengrundlage sollen zudem mehr Auszahlungen des Klimabonus per Banküberweisung ermöglicht werden.

Der Nationalrat plant auch eine Novellierung des Nationalen Emissionszertifikategesetzes. Diese Novelle hat zum Ziel, die nationale CO2-Bepreisung ab 2027 in das neue europäische Emissionszertifikate-Handelssystem zu überführen. Dadurch sollen neben dem Gebäude- und dem Straßenverkehrssektor auch bestimmte Produktionsbetriebe erfasst werden, die bisher noch nicht vom bestehenden Zertifikatehandel erfasst sind. Bereits ab 2025 werden geltende Berichtspflichten an das neue System angeglichen. Die Novelle enthält außerdem Entlastungen für energieintensive Unternehmen sowie steuerliche Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft.

Weitere Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats betreffen neue Kompetenzen der Bezirksverwaltungsbehörden zur Reduzierung von Luftschadstoffen, die Aufstockung der österreichischen Beiträge an den Internationalen Währungsfonds (IWF) und Nachbesserungen beim Bau- und Wohnpaket. In Bezug auf das Bau- und Wohnpaket müssen die Länder kein zusätzliches Geld für die Wohnbauförderung bereitstellen, wenn sie die vom Bund gewährten Zinszuschüsse für Wohnbauförderdarlehen abholen wollen. Die "Additionalität" für die vom Bund bereitgestellte Milliarde Euro für den Neubau und die Sanierung geförderter Wohnungen bleibt jedoch bestehen.

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