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Am 25. März 2026 kündigte die oberösterreichische Feuerwehr-Landesrätin Michaela Langer-Weninger die Novelle des Feuerwehrgesetzes an. Ziel dieser Novelle ist die Schaffung moderner Rahmenbedingungen für die Feuerwehren im ländlichen Raum. Durch klare Regeln zur Handlungsfähigkeit der Feuerwehren bei internem Fehlverhalten soll die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gestärkt werden. Dies beinhaltet auch eine verlässliche Finanzierung, bei der die Feuerwehr Einnahmen aus Einsätzen selbst verwalten kann. Diese Einnahmen werden zweckgebunden für Ausrüstung, Ausbildung und Einsatzbereitschaft verwendet. Damit wird die Autonomie der Feuerwehren gefördert und eine stärkere Verbindung zur Gemeinde geschaffen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Novelle ist der vertrauliche Umgang mit sensiblen Informationen. Tatsachen, die während der Tätigkeit bekannt werden, dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Zudem sieht die Novelle eine Deregulierung vor, die Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren und die Stärkung der Autonomie der Feuerwehrverbände umfasst. Dienstordnungen müssen lediglich der Landesregierung angezeigt werden, eine Zustimmung ist nicht mehr notwendig. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Einsatzfähigkeit und Schlagkraft der Feuerwehren in Oberösterreich zu steigern, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

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Ähnliche Entwicklungen in Bayern

Parallel dazu fordern die bayerischen Feuerwehren Änderungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Johann Eitzenberger, Vorsitzender des LFV Bayern, betont die Notwendigkeit einer zukunftsweisenden gesetzlichen Grundlage für das Ehrenamt. In Bayern leisten aktuell 330.000 Personen Feuerwehrdienst, davon 318.000 ehrenamtlich. Die Forderungen der Feuerwehren beinhalten eine Stärkung der Kreisausbildung sowie die gesetzliche Verankerung der Ausbildung als Aufgabe der Landkreise.

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Darüber hinaus wird gefordert, die Landkreise als berechtigte Zuwendungsempfänger aufzunehmen und die Stellung der ehrenamtlichen Kreisbrandräte zu stärken. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Beibehaltung der Mindestdienstzeit von vier Jahren für Kommandanten. Eine geplante Anhebung der Altersgrenze auf das gesetzliche Rentenalter wird als sinnvoll erachtet, jedoch wird eine darüber hinausgehende Verlängerung abgelehnt. Diese Diskussion verdeutlicht die bedeutende Rolle, die die Feuerwehren im bayerischen Rettungswesen einnehmen.

Der Gesetzgebungsprozess

Obwohl der Ministerrat Ende Dezember einen Entwurf zur Änderung des BayFwG beraten hat, ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen. Der LFV Bayern, der etwa 7.700 Feuerwehren mit rund 950.000 Mitgliedern vertritt, fordert eine Bestandsgarantie und die Stärkung der Feuerwehrvereine. Diese Bestrebungen zeigen, wie wichtig es ist, das Ehrenamt in der Feuerwehr nachhaltig zu sichern und die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Für weitere Informationen sind die Details auf den jeweiligen Webseiten zu finden: Fireworld berichtet, LFV Bayern und KFV MSP.