Neues EU-Gesetz: Fluggastrechte in Gefahr – Entschädigung erst ab fünf Stunden!

Die EU plant eine Reform der Fluggastrechte, die Entschädigungen bei Verspätungen erheblich einschränken könnte.
Die EU plant eine Reform der Fluggastrechte, die Entschädigungen bei Verspätungen erheblich einschränken könnte. (Symbolbild/DNAT)

Neues EU-Gesetz: Fluggastrechte in Gefahr – Entschädigung erst ab fünf Stunden!

Kosmo, Österreich - Die EU plant eine umfassende Reform der Fluggastrechte, die in Zukunft die Entschädigungsansprüche bei Verspätungen erheblich einschränken könnte. Nach Informationen von Kosmo sind die aktuellen Regelungen, die seit 2004 gelten, sowohl für Fluggäste als auch für Fluggesellschaften von großer Bedeutung. Derzeit haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungen von bis zu 600 Euro bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, wobei die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz abhängt.

Die geplante Reform sieht vor, dass Entschädigungen erst ab fünf Stunden Verspätung für Flüge unter 1.500 km fällig werden. Mittlere Distanzen sollen erst ab neun Stunden und Langstreckenflüge ab zwölf Stunden entschädigungswürdig sein. Verbraucherschützer warnen, dass durch diese Änderungen rund 80 % der bisherigen Entschädigungsansprüche wegfallen könnten. Ein grundsätzliches Problem, das sich dabei abzeichnet, ist die Gefahr, dass Fluggesellschaften gezielt Verspätungen in Kauf nehmen, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden, was von der Verbraucherzentrale Deutschland als unverantwortlich kritisiert wird.

Politische Reaktionen und Widerstand

Die deutsche Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußert sich kritisch zu den Reformvorschlägen. Sie betont, dass Verbraucherrechte nicht in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit eingeschränkt werden sollten. Ihr Widerstand spiegelt das Sentiment vieler Passagiere wider, die um ihre Rechte fürchten. Die Luftfahrtbranche hingegen, vertreten durch die Lobbyorganisation Airlines for Europe (A4E), begrüßt die Änderungen. Sie argumentieren, dass die höheren Schwellen den Fluggesellschaften mehr Spielraum geben und die Wirtschaftlichkeit fördern.

Die EU-Mitgliedstaaten stehen derzeit in Beratungen über ihre Position zu den vorgeschlagenen Änderungen. Eine Einigung ist erforderlich, bevor die Reformen in Kraft treten können und die bestehenden Regelungen weiterhin gelten, bis ein Kompromiss erzielt wird.

Die aktuellen Fluggastrechte im Überblick

Aktuell regelt die Fluggastrechte-Verordnung EG 261/2004 die Rechte der Airline-Kunden in der EU. Diese Verordnung gilt für alle Flüge von EU-Flughäfen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft, und für Flüge von Drittstaaten zu EU-Flughäfen nur bei EU-Airlines. Nach den derzeitigen Regelungen haben Fluggäste bei Ankunftsverzögerungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf folgende Entschädigungen:

Entfernung Entschädigung
1.500 km oder weniger 250 Euro
Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km 400 Euro
Mehr als 3.500 km 600 Euro

Zusätzlich haben Passagiere auch Ansprüche bei bestimmten Betreuungsleistungen, wie etwa Mahlzeiten und Hotelübernachtungen, je nach Dauer der Verspätung. Ein Rückblick auf die aktuellen Regelungen zeigt, dass Verbraucherschützer und Passagiere eine neue Ära der Fluggastrechte mit Sorge erwarten. Die Unsicherheit über die bevorstehenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die bestehenden Rechte sorgt für eine angespannte Stimmung unter den Reisenden.

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OrtKosmo, Österreich
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