In Österreich wird der 1. April 2025 als ein bedeutendes Datum in der Arbeitswelt der Beschäftigten von DHL Air in Erinnerung bleiben. Ab diesem Datum gilt rückwirkend ein neu eingeführter Kollektivvertrag, der nicht nur ein Meilenstein für die Betriebsangehörigen, sondern auch ein Zeichen der Sozialpartnerschaft in herausfordernden wirtschaftlichen Zeiten ist. Dieser Kollektivvertrag schafft klare und verbindliche Arbeitsbedingungen und zielt darauf ab, mehr Sicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit für die Mitarbeitenden zu garantieren. Der Betriebsratsvorsitzende von DHL Air Austria, Sven Scherb, bezeichnete den Abschluss als Resultat harter Verhandlungen und Engagements vieler Beteiligter.

Die regelmäßige Arbeitszeit wird im Rahmen dieses Kollektivvertrags von 40 auf 38,5 Stunden pro Woche reduziert. Laut Mario Ferrari, dem Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft GPA, hebt dieser Vertrag die Bedeutung verlässlicher Spielregeln für faire Arbeitsbedingungen hervor. Er sieht darin einen klaren Beweis für die Durchsetzbarkeit solcher Rahmenbedingungen, besonders in dynamischen Branchen.

Erweiterung der Kollektivverträge im Transportwesen

Ein weiterer wichtiger Kollektivvertrag betrifft die Beschäftigten in den österreichischen öffentlichen Flughäfen, auf den sich die Gewerkschaften GPA, vida und die Berufsgruppe Luftfahrt der Wirtschaftskammer Österreich am 27. Mai 2025 einigten. Dieser Kollektivvertrag gilt für rund 6.500 Arbeiter:innen und Angestellte und bringt eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent mit sich, die aufgrund des positiven Geschäftsgangs im Vorjahr beschlossen wurde. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1. Mai 2025 in Kraft und hat eine Laufzeit von einem Jahr.

Besondere Merkmale dieses Kollektivvertrags sind die Erhöhung der Mindest- und Ist-Gehälter, Lehrlingseinkommen sowie Sonntags- und Nachtzulagen um 3,3 Prozent. Zudem wird die Umstufung für Airside Controller nach vier Jahren automatisch in die Verwendungsgruppe IV vorgenommen. Eine Arbeitsgruppe wurde ebenfalls ins Leben gerufen, um zukünftige Themen wie die Umwandlung von Ist-Erhöhungen in Freizeit und umausgereifte Arbeitszeitregelungen zu besprechen.

Die Rolle von Kollektivverträgen in Österreich

Kollektivverträge erfüllen eine essenzielle Rolle in der österreichischen Arbeitswelt. Sie sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und regeln fundamentale Aspekte wie Arbeitszeit, Urlaub, Löhne und Kündigungsfristen. Diese Verträge schaffen einen Mindeststandard für Beschäftigte und fördern eine ausgeglichene Machtverteilung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern. Aufgrund der hohen Abdeckung durch Kollektivverträge in Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, was bedeutet, dass diese Verträge auch sicherstellen, dass faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche herrschen.

In Österreich existieren über 800 Kollektivverträge, von denen mehr als 450 jährlich von den Gewerkschaften verhandelt werden. Dabei gibt es signifikante Unterschiede, die von der Verhandlungsstärke der Gewerkschaften abhängen. Löhne und Gehälter werden in der Regel brutto, also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, festgelegt, womit die Kollektivverträge eine bedeutende Grundlage für die Lebensbedingungen vieler Menschen in Österreich bilden.

Für weitere Informationen zu den neuen Kollektivverträgen und deren Auswirkungen seien folgende Links empfohlen: OTS, GPA und Karriere.at.