Am 1. Oktober 2025 eröffnete Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner die neue Gruppenerweiterung im NÖ Landeskindergarten II in Langenzersdorf. Bei der Eröffnung hob sie die herausragende Bedeutung des Lebens in Österreich hervor, insbesondere im Vergleich zu den schwierigen Verhältnissen in vielen Kriegsgebieten weltweit. Mikl-Leitner erklärte, dass die neue Einrichtung ein weiterer Schritt in den umfassenden Investitionen des Landes Niederösterreich in die Kinderbetreuung sei, die bis Ende 2027 insgesamt 750 Millionen Euro betragen werden. Diese finanziellen Mittel sind Teil eines klaren Ziels: die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Förderung der Zukunft der Kinder.

Der Kindergarten hat sich etabliert als die erste Bildungseinrichtung, in der Kinder soziale Fähigkeiten und Traditionen erlernen. Mikl-Leitner bezeichnete den Kindergarten als ein „Schmuckkästchen“, in dem eine kompetente und herzliche Betreuung der Kinder gewährleistet ist. In einem bundesländervergleichlichen Kontext zeichnet sich Niederösterreich durch die höchste Besuchsquote für Zwei- und Drei- bis Fünfjährige aus, was die Attraktivität und die Qualität der Einrichtungen unterstreicht.

Unterstützung für Eltern und Kindern

Das Land Niederösterreich bietet zudem Zuschüsse für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in Tagesbetreuungseinrichtungen an. Der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag hat das Ziel, eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung von 07:00 bis 13:00 Uhr zu etablieren. Diese Maßnahme soll ein kostengünstiges Betreuungsangebot für Eltern von Kleinkindern schaffen und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Laut Angaben des Landes übernimmt die Regierung die Normkosten für die Vormittagsbetreuung, die auf einer repräsentativen Erhebung basieren.

Zusätzlich gibt es eine Deckelung der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung. Der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag sowie die Minimum- und Maximumelternbeiträge werden seit März 2024 jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst. Neue Förderrichtlinien, die am 1. September 2023 in Kraft traten, sollen weitere Verbesserungen für die Kinderbetreuung sicherstellen.

Bedeutung für die Gesellschaft

Außerfamiliäre Kinderbildung und -betreuung gewinnt in Österreich an Bedeutung für alle Altersgruppen. Diese Einrichtungen unterstützen nicht nur Bildungsaufgaben, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile. Sie ergänzen die Erziehung in der Familie vom Kleinkindalter bis zum Ende der Schulpflicht. Ein qualitativ hochwertiges, bedarfsgerechtes und flexibles Angebot ist entscheidend für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn und die Integration von Kindern in die Gesellschaft.

Die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung sieht die alleinige Zuständigkeit für Kinderbildung und -betreuung bei den Ländern vor. Eine Bund-Länder-Vereinbarung (Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes) ermöglicht es dem Bund, unter bestimmten Bedingungen Investitionen für die Länder bereit zu stellen. So stehen den Ländern zusätzliche finanzielle Mittel in Form von Zweckzuschüssen zur Verfügung, die für die Umsetzung lokaler Projekte genutzt werden können.

Für weitere Informationen zu den Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten in den Bundesländern wurde durch den gemeinnützigen Verein „Family Business“ eine Datenbank (www.kinderbetreuung.at) eingerichtet, die Eltern eine wertvolle Orientierung bieten kann. Studien des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) an der Universität Wien dienen der politischen Entscheidungsfindung und der Evaluierung von Projekten.

Für weitere Details zur Eröffnung in Langenzersdorf besuchen Sie bitte NÖ.gv. Informationen zur Kinderbetreuung in Niederösterreich finden Sie auf land-noe.at und für allgemeine Informationen zur Kinderbildung und -betreuung in Österreich besuchen Sie bundeskanzleramt.gv.at.