Am 3. Dezember 2025 wird die 36. StVO-Novelle, die eine grundlegende Änderung im Bereich der Zufahrtskontrollen in Österreich vorsieht, begrüßt. Michael Kögl, der Vizebürgermeister von St. Pölten, spricht sich klar für diese Novelle aus, die darauf abzielt, die Sicherheit in Innenstädten und sensiblen Verkehrsbereichen zu verbessern. Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, unterstreicht die langjährige Forderung nach einer rechtlichen Grundlage für automatisierte Zufahrtskontrollen.

In den letzten Jahrzehnten haben österreichische Städte bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen. Dennoch haben Missachtungen von Fahrverboten und Vorschriften in Fußgängerzonen erhebliche negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Automationsunterstützte Zufahrtskontrollen sollen nun dazu beitragen, unberechtigte Einfahrten in festgelegte Bereiche effizient zu erfassen.

Fortschritte der Novelle

Der Gesetzesentwurf wurde am 20. Oktober 2025 zur Begutachtung freigegeben und die Frist dafür endete am 28. November 2025. Die Regelungen sollen teilweise am 1. Mai 2026 und teilweise am 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Ulli Sima, die Wiener Mobilitätsstadträtin, erwartet durch die neuen Maßnahmen eine Reduktion von bis zu 15.700 Einfahrten täglich in den ersten Bezirk von Wien. Diese Entwicklungen haben auch Judith Schwentner, Vizebürgermeisterin von Graz, in ihrer Betonung der Sicherheit von Fußgängern und der Möglichkeit eines datenschutzkonformen Zufahrtsmanagements inspiriert.

Kurt Wallner, Bürgermeister von Leoben, hebt die Vorteile der automatisierten Systeme hervor, die als wichtiges Instrument zur Verkehrslenkung angesehen werden. Der Ministerialentwurf der 36. StVO-Novelle stellt dabei sicher, dass die datenschutzrechtlichen Grundsätze und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Vorschläge zur Verbesserung

Der Österreichische Städtebund hat mehrere Vorschläge gemacht, um das System noch effizienter zu gestalten:

  • Erfassung einspuriger Fahrzeuge wie Motorräder.
  • Integration von Fußgängerzonen als eigenständige Kontrollbereiche.
  • Erweiterung der Erfassung auf Rad- und Gehwege sowie Fahrradstraßen.

Ein Punkt der Kritik betrifft den Begriff „dringende Erforderlichkeit“, der als unspezifisch angesehen wird. Stattdessen sollte der Nachweis der „Erforderlichkeit“ ausreichen. Diese Maßnahme soll helfen, die Vorschriften klarer zu gestalten.

Zusätzlich steht der Anstieg des Radverkehrs und der aktiven Mobilität im Raum, der zu Konflikten im Stadtverkehr führen kann. E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge sind im Verkehrsgeschehen bereits stark vertreten. Dies verlangt nach einer rechtlichen Klarstellung, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. E-Mopeds sollen laut der Novelle als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und so zu einer besseren Regelung der Verkehrssituation beitragen.

Die geltenden Rahmenbedingungen zur Zufahrtskontrolle, die sich an dem italienischen Modell der „Zona a traffico limitato“ orientieren, zielen darauf ab, Fahrverbote und Fußgängerbereiche freizuhalten. Über 24 österreichische Städte haben bereits Interesse an der Umsetzung dieser automatisierten Zufahrtskontrollen bekundet. Hierzu gehören unter anderem Wien, Graz und Linz, die gemeinsam mit anderen Städten Petitionen an die Bundesebene richten.

Dr. Nikolaus Forgó, der Verfasser eines relevanten Rechtsgutachtens, hebt die Bedeutung einer datenschutzrechtlichen Analyse hervor. Der Österreichische Städtebund hat im Frühjahr 2022 zusammen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz ein Rechtsgutachten zu datenschutzrechtlichen Aspekten in Auftrag gegeben, um die Bedenken und Anforderungen im Rahmen dieser Gesetzesänderung adäquat zu evaluieren.

Insgesamt soll die 36. StVO-Novelle nicht nur die Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch die Lebensqualität in den Städten verbessern und die Attraktivität als Tourismusstandorte steigern. Die rechtlichen Grundlagen für eine moderne Verkehrslenkung in urbanen Gebieten sind nun auf dem besten Wege, verwirklicht zu werden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können die Artikel auf presse.wien.gv.at, oesterreich.gv.at und staedtebund.gv.at gelesen werden.