Neuer Fördercall für Photovoltaik: Jetzt Zuschüsse sichern!

OeMAG, Österreich - Am 23. April 2025 wurde die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 veröffentlicht, die einen bedeutenden Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien darstellt. Laut OTS startet der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen bereits um 17 Uhr. Diese Novelle unterstützt Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien und ist Teil einer umfassenden Strategie zur Energiewende in Österreich.

Antragsteller für Photovoltaikanlagen können einen Investitionszuschuss beantragen, bevor ihre Anlagen in Betrieb genommen werden. Das Förderprogramm umfasst nicht nur Photovoltaik, sondern auch weitere Technologien wie Stromspeicher, Wasserkraft, Windkraft und Biomasse. Zudem wurden die Termine der Fördercalls sowie die verfügbaren Mittel und Fördersätze für das Jahr 2025 festgelegt.

Details zur Antragstellung

Die OeMAG, die für die Umsetzung der neuen Verordnung verantwortlich ist, hat detaillierte Leitfäden zur Verfügung gestellt. Diese bieten Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Antragstellung im EAG-Portal. Dabei wird durch Information und Transparenz die Mitgestaltung der Energiewende gefördert, so die OEM AG.

  • Die Antragstellung erfolgt über die Website eag-abwicklungsstelle.at.
  • Förderanträge können für folgende Technologien gestellt werden:
    • Wasserkraft
    • Windkraft
    • Biomasse
    • Photovoltaik und Stromspeicher
  • Innovative Photovoltaikanlagen können einen Zuschlag von 30% auf die Fördersätze erhalten.
  • Ein Abschlag von 25% auf Fördersätze ist für PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen vorgesehen, jedoch mit Ausnahmen.

Es gibt keine festgelegte Mindestgröße für die Erweiterung von PV-Anlagen, und Anträge können während eines geöffneten Fördercalls angenommen werden. Zudem müssen alle erforderlichen Genehmigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

Fördersätze und Vergütung

Die Bundesnetzagentur gibt die Fördersätze für Solaranlagen im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) bekannt. Für Inbetriebnahmen bis 100 kW variieren die Einspeisevergütungen je nach Umfang der Einspeisung. Für Anlagen, die zwischen 1. Februar 2025 und 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Fördersätze:

Typ der Anlage Teileinspeisung Volleinspeisung
Gebäude oder Lärmschutzwände (107,94 kW) 12,60 ct/kWh 40,68 ct/kWh
Gebäude oder Lärmschutzwände (100 kW) 5,62 ct/kWh 10,56 ct/kWh
Sonstige Anlagen (100 kW) 6,39 ct/kWh

Die Marktprämie für Solaranlagen bis 1.000 kW gilt vor allem für Direktvermarktung und orientiert sich, wie die Bundesnetzagentur erläutert, an den Ergebnissen vorangegangener Ausschreibungen. Für Windenergieanlagen an Land, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, werden die Werte ebenfalls anhand der Zuschlagswerte berechnet.

Insgesamt stellt die EAG-Investitionszuschüsseverordnung somit eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung erneuerbarer Energien in Österreich dar und soll durch klare Rahmenbedingungen und transparente Verfahren den Weg zur Energiewende ebnen.

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Ort OeMAG, Österreich
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