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Neuer Anlauf für Verfassungsreform: Bund und Länder in der Pflicht!

Ein neues Zeitalter der Verfassungsreform scheint in Österreich angebrochen! Die Bundesregierung, bestehend aus ÖVP, SPÖ und NEOS, plant einen neuen Anlauf für einen Verfassungskonvent, der die Grundrechte reformieren und die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern neu ordnen soll. Peter Bußjäger, ein Verfassungsjurist aus Vorarlberg, ist optimistisch: „Die Vorzeichen sind diesmal besser“, sagt er. Dies könnte der Schlüssel sein, um die Mängel des vergangenen „Österreich Konvents“, der zwischen 2003 und 2005 tagte, zu vermeiden, der letztlich ohne greifbare Ergebnisse endete. Wie vorarlberg.orf.at berichtet, wird der Fokus beim neuen Konvent auf energie-, gesundheits- und bildungspolitischen Themen liegen.

Die Herausforderungen der Kompetenzverteilung

Ein zentraler Punkt der geplanten Reform ist der Artikel 12 des Bundes-Verfassungsgesetzes, der die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern regelt. Bußjäger hebt hervor, dass unter anderem das „Armenwesen“ sowie die Verwaltung von Spitälern und das Elektrizitätswesen betroffen sind. Aktuell sind viele Kompetenzen auf die Länder verteilt, wie im Falle der Kinder- und Jugendhilfe, wo die Länder mittlerweile eigenständig agieren. Diese Reform könnte daher weitreichende Folgen haben, wenn es um die Verteilung von Macht und Verantwortung in der Verwaltung geht.

Doch die Bundesregierung benötigt die Zustimmung des Bundesrates sowie auch die Unterstützung der Grünen oder der FPÖ im Nationalrat, um diese Änderungen durchzuführen. In diesem Zusammenhang könnte auch die Bundesverwaltung eine Rolle spielen. Artikel 83 des Grundgesetzes legt fest, dass die Länder die Bundesgesetze ausführen, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen, die eine Bundesverwaltung erfordern. In diesen Fällen kontrolliert der Bund die Einhaltung der Gesetze durch die Länder, was in der sogenannten Bundesauftragsverwaltung geregelt ist, wie bpb.de erklärt. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Reform die versprochenen Fortschritte bringen kann oder ob auch hier wieder die Interessen der Länder und des Bundes aufeinanderprallen werden.

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Gesetzgebung
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Österreich
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Innsbruck, Österreich
Beste Referenz
vorarlberg.orf.at
Weitere Quellen
bpb.de

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