Neue SEPA-Regeln ab Oktober: So schützt sich Ihr Geld vor Betrug!
Ab Oktober 2023 müssen Banken Namen und IBAN bei SEPA-Überweisungen prüfen, um Betrug und Fehlüberweisungen zu reduzieren.

Neue SEPA-Regeln ab Oktober: So schützt sich Ihr Geld vor Betrug!
Ab Oktober 2023 treten neue Regelungen für SEPA-Überweisungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Bankkunden und Unternehmen haben werden. Zu den zentralen Änderungen gehört die verpflichtende Überprüfung von Empfängernamen und IBAN, die vor jeder Transaktion durchgeführt werden muss. Diese Maßnahme soll zur Reduzierung von Fehlüberweisungen und Betrugsfällen im Zahlungsverkehr beitragen. Wie Gailtal Journal berichtet, wird die Rückmeldung über die Übereinstimmung von Name und IBAN in Echtzeit erfolgen. Dabei wird angezeigt, ob der Name exakt, nahezu oder gar nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
Nutzer:innen, die fast übereinstimmende Angaben machen, erhalten Vorschläge für den korrekten Namen. Zudem wird transparent gemacht, falls technische Probleme oder fehlende Unterstützung durch die Empfängerbank vorliegen. Diese kostenlosen Überprüfungen sind über alle Zahlungswege, einschließlich Onlinebanking und SB-Terminals, zugänglich.
Haftungsfragen und mögliche Abweichungen
Die neuen Regelungen bringen auch deutliche Veränderungen in der Haftung mit sich. Ab Oktober haftet die Bank nur, wenn der Abgleich zwischen Name und IBAN positiv ausfällt. Dies bedeutet, dass Bankkunden vorsichtiger agieren müssen. Wie Verbraucherzentrale feststellt, können bei Abweichungen drei Szenarien auftreten: Bei kleinen Unterschieden, wie Tippfehlern, wird der korrekte Name angezeigt, während bei deutlichen Abweichungen ein Warnhinweis erscheint, der die Freigabe der Überweisung rät. Kunden sollten in solchen Fällen den Zahlungsempfänger über offizielle Kanäle kontaktieren.
Bei technischen Schwierigkeiten oder fehlenden Daten wird die Überprüfung scheitern, was ebenfalls als Warnung zu interpretieren ist. Bei der Überprüfung sind Unterschiede in der Schreibweise toleriert; wirkliche Tippfehler können jedoch zu einem negativen Abgleich führen. Empfehlenswert ist es, den Empfängernamen direkt aus der Rechnung zu übernehmen.
Betrugsprävention und Änderungen für Unternehmen
Ein wesentliches Ziel der neuen Regelungen ist die Bekämpfung gängiger Betrugsmaschen. Die Änderungen sollen insbesondere Rechnungsbetrug und CEO-Fraud erschweren. RA Kotz informiert darüber, dass bei einer Warnung der Bank über Namensabweichungen die Haftung beim Kunden liegt, wenn er trotz der Warnung die Zahlung ausführt. In solchen Fällen hat die Bank keine Verpflichtung, das Geld zurückzuerstatten.
Unternehmen sind aufgefordert, ihre Stammdaten regelmäßig zu überprüfen, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden. Auch bestehende Daueraufträge, die vor dem Stichtag eingerichtet wurden, sind von der neuen Regelung vorerst ausgenommen, jedoch müssen Änderungen an diesen nun den neuen Prüfungsverfahren unterzogen werden.
Diese umfassenden Änderungen erfordern nicht nur ein angepasstes Verhalten der Bankkunden, sondern auch eine sorgfältige Pflege der Kontodaten und interne Prüfprozesse, um den Anforderungen der neuen Regelung gerecht zu werden.