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Neue Regeln für Vertriebene: So ändert sich die Grundversorgung!

In Österreich gibt es ab Jänner 2025 grundlegende Änderungen bei der Grundversorgung für Vertriebene aus der Ukraine. Die Bundesländer diskutieren die Einführung neuer Richtlinien, die es Flüchtlingen vorschreiben würden, ihre Fahrzeuge zu veräußern, um Anspruch auf Unterstützung zu erhalten. Laut einem Bericht des „Standard“ hat der Koordinationsrat von Bund und Ländern diese Regelung beschlossen, doch Wien hat beschlossen, einen anderen Weg zu gehen und Einzelfallprüfungen beizubehalten. Das bedeutet, dass die Besitzverhältnisse teurer Autos weiterhin in die Entscheidung einfließen werden. Wer ein weniger prestigeträchtiges Vehikel fährt, hat bessere Chancen auf Grundversorgung, während Personen mit vergleichsweise wohlhabenden Beförderungsmitteln nicht berücksichtigt werden, wenn sie ausreichend Geld für Treibstoff und Versicherung haben, so die Argumentation aus anderen Bundesländern.

Die Situation fördert einen dramatischen Anstieg der Grundversorgung in Österreich, insbesondere seit Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine. Im November waren rund 70.400 Personen auf diese Unterstützung angewiesen, wobei über 53 Prozent aus der Ukraine stammen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Unterstützung dieser Vertriebenen werden durch die „Vertriebenen-Verordnung“ geregelt, die besonderen Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und dem Arbeitsmarkt gewährt, wie niederoesterreich.gv.at berichtet. Für geflüchtete Personen, deren Aufenthaltsrecht bis zum 4. März 2025 besteht, wird eine Vielzahl von Informationsangeboten bereitgestellt, sowohl in deutscher als auch in ukrainischer Sprache, um deren Integration zu erleichtern.

Wichtige Schritte für Vertriebene

Für die Grundversorgung müssen Vertriebene einen Antrag bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft stellen, was auch online möglich ist. Dabei ist es entscheidend, den Wohnsitz ordnungsgemäß zu melden. Eine erfolgreiche Antragsstellung erfordert den Nachweis der ukrainischen Nationalität sowie anderer relevanter Informationen, während ein Asylantrag nicht notwendig ist. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass hilfsbedürftige Personen in angemessener Weise unterstützt werden, während gleichzeitig potenzielle Missbräuche erkannt werden können.

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Weitere Infos
noe.gv.at

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